Nur „Ausreichend" für Fischstäbchen„Willkürlich" und „fahrlässig" - so eisig reagiert Käpt'n Iglo auf mieses Testergebnis

Da nachgefragt, wo Käpt’n Iglo zu Hause ist …
Stiftung Warentest hat kürzlich 19 verschiedene Fischstäbchen-Produkte einem Härtetest unterzogen. Zwei von ihnen fielen dabei besonders negativ auf – unter anderem die eigentlich so beliebten Fischstäbchen von Iglo. Gerade einmal „Ausreichend“ gab’s von den Testern. Was sagt das Unternehmen zu diesem schlechten Testergebnis? Wir haben nachgefragt.
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Nur „Ausreichend“: Zu hoher Schadstoffgehalt in Iglo-Fischstäbchen?
Der aktuelle Fischstäbchen-Test von Stiftung Warentest suggeriert, dass man von Iglo-Fischstäbchen besser die Finger lassen sollte. Doppelt so hoch wie in der EU erlaubt sei der sogenannte 3-MCPD-Wert im Produkt. Ein möglicherweise krebserregender Fettschadstoff, der entsteht, wenn pflanzliche Öle auf hohe Temperaturen erhitzt werden. Grund für die Experten von Stiftung Warentest, den Iglo-Fischstäbchen in der Kategorie „Schadstoffe“ nur ein „Mangelhaft“ zu geben. Im Gesamtergebnis erzielt das beliebte Markenprodukt daher nur die Note „Ausreichend“.
„Die von Stiftung Warentest veröffentlichten Testergebnisse können wir nicht nachvollziehen“, sagt Alfred Jansen, Leiter der Unternehmens-, Marken- und Nachhaltigkeitskommunikation bei Iglo, auf RTL-Nachfrage.
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Grenzwerte nicht für Fertigprodukte gültig: „Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen“
Jansen bemängelt: „Das Gesamturteil basiert lediglich auf dem angeblichen Wert der Schadstoffe.“ Aber warum angeblicher Wert?
Wie Jansen erklärt, gebe es keine gesetzliche Verordnung für frittierte Fertigprodukte. Die von Stiftung Warentest ins Spiel gebrachten 3-MCPD-Höchstwerte würden sich rein „auf kalte Öle, die im Handel oder für die Verarbeitung in Lebensmitteln angeboten werden“ beziehen. „Selbstverständlich halten unsere Lieferanten diese strengen Vorgaben ein und wir sind unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte beim Öl, das in unserem Rezept spezifiziert ist.“ Das sei nicht nur verbindlich vereinbart, sondern würde auch in Qualitätskontrollen überprüft.
Für Jansen steht fest: „Die Stiftung Warentest setzt in ihrem Testartikel auf fahrlässige Weise einen Bezug von kalten Ölen zum fertigen Produkt her. [...] Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.“
Lediglich in der Fußnote werde „der subjektive und willkürliche Bezug“ deutlich. Dort heißt es: „Das Produkt überschreitet den für Raps- und Sonnenblumenöl zulässigen Wert, an dem wir uns orientieren. [...] Einen Höchstgehalt eigens für verarbeitete Produkte gibt es nicht.“
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Zu wenig Fisch, zu viel Panade? Das sagt Iglo zum Vorwurf von Stiftung Warentest
Was den Testern von Stiftung Warentest auch nicht gefallen hat: das Verhältnis von Fisch und Panade. Das liege bei 49 Prozent Fisch zu 51 Prozent Panade. Üblich sei jedoch ein Verhältnis von 65 zu 35 – also deutlich mehr Fisch als Panade.
Auch diese Bewertung ist für Alfred Jansen nicht nachvollziehbar. „In den sogenannten ‘Leitsätzen’ für Lebensmittel gibt es eine Festlegung für das ‘klassische Fischstäbchen’, nicht für andere Panierungsformen.“ Somit würden die Iglo-Backfisch-Stäbchen diesen Richtlinien nicht unterliegen. Außerdem gebe es einen guten Grund, warum bei speziell diesem Produkt mehr Panade verwendet wird: „Die Art der Backteigpanade unterscheidet sich signifikant von den klassischen Fischstäbchen, [sie] muss einfach dicker sein, um zu haften“, erklärt der Unternehmenssprecher.
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Nach schlechtem Testergebnis: Zieht Iglo nun Konsequenzen?
Auch wenn man dem Testergebnis grundsätzlich widerspreche und interne Qualitätskontrollen im Gegensatz zu den Ergebnissen der Stiftung-Warentest stünden, nehme man „jede Kritik ernst“.
In einem ersten Schritt möchte man die Testkriterien überprüfen. Diese scheinen laut Alfred Jansen „zum Teil subjektiv und willkürlich als sogenannte Orientierung definiert“. Intern werde man nun überprüfen, wie und an welchen Stellen man den Prozess der Vorfrittierung noch weiter optimieren kann.
Unabhängig von geplanten Überprüfungen ist sich Jansen sicher, „dass [Iglo-] Produkte für den Verzehr unbedenklich sind“.