Unter bestimmten Umständen hat ein Vermieter das Recht, einen Teil oder die ganze Kaution nach einem Auszug einzubehalten. Ob dies auch in meinem aktuellen Fall so ist, versuche ich anhand der Unterlagen herauszufinden.
Auf Bitten sich zurückzumelden, ignorierte der Mieter die Aufforderungen. Stattdessen soll er Vermieter zwischendurch auch noch einen Beleg gefordert haben, dass Maike und Frank die Kaution überhaupt eingezahlt haben. Den hätten sie geliefert. Ich frage mich: Hat der Vermieter, der nach eigenen Aussagen mehr als 3.000 Wohnungen besitzen soll, einfach seine Buchhaltung nicht im Griff oder was steckt dahinter? Bei meinen Recherchen habe ich bereits herausgefunden, dass Maike und ihr Lebensgefährte nicht die einzigen sind, die Probleme mit diesem Vermieter haben. Auch in diesen Fällen soll es viel um fragwürdige Nebenkostenabrechnungen und einbehaltene Kautionen gehen. Besonders erstaunlich Der Vermieter hat vor einigen Jahren sogar sein eigenes Gaslieferunternehmen gegründet. Damit solle das Heizen billiger werden, habe er den Mietern hier erzählt. Doch stattdessen seien die Kosten seitdem um gut das Dreifache gestiegen.
Kurz nach Ende der Dreharbeiten überweist der Vermieter schon mal rund 2/3 der Kaution an Frank und Meike zurück. Mehr als 1.000 €. In einem persönlichen Gespräch sollen noch die restlichen strittigen Punkte geklärt werden.