Wer zahlt und was mit dem Haus passiertHohe Zuzahlung fürs Pflegeheim: Was passiert eigentlich, wenn Omis Erspartes aufgebraucht ist?
Fast 2.600 Euro aus eigener Tasche! Der Eigenanteil für die Heimkosten ist nochmal deutlich gestiegen, so eine aktuelle Auswertung. Pflegebedürftigen, aber natürlich auch ihrer Familie, macht das oft große Sorgen: Was passiert, wenn ich nicht zahlen kann? Und bin ich als Tochter oder Sohn auch in der Pflicht zu zahlen? Antworten auf Ihre wichtigen Fragen!
Warum steigen die Kosten fürs Heim eigentlich so krass?
Im ersten Jahr im Heim sind laut der Auswertung des Verbands der Ersatzkassen im bundesweiten Schnitt 2.548 Euro pro Monat fällig - 348 Euro mehr als Mitte 2022. Die Belastungen wachsen damit trotz inzwischen eingeführter Entlastungszuschläge weiter. Warum ist das so? Pflegekräfte bekommen inzwischen höhere Löhne, aber auch die Kosten für Unterkunft, Essen und Trinken steigen.
Seit 2022 gibt es daher neben den Zahlungen der Pflegekasse einen Zuschlag. Je länger man im Heim ist, desto höher der Zuschlag: Den Eigenanteil nur für die Pflege drückt dies im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent, ab dem vierten Jahr um 70 Prozent. Aber auch mit dem höchsten Zuschlag gingen die Zuzahlungen im Schnitt auf 1.738 Euro pro Monat hoch - das waren 165 Euro mehr als Mitte 2022.
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Was passiert, wenn die Oma oder der pflegebedürftige Vater kein Geld mehr hat?
Niemand fliegt dann aus dem Heim! Pflegebedürftige haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Der fehlende Betrag kann bis zur vollen Höhe vom Sozialhilfeträger übernommen werden, heißt es dazu auf der Webseite des Gesundheitsministeriums.
Die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden, unter anderem durch Kontoauszüge, Rentenbescheide, Vermögenswerte übers Sparbuch oder mit Policen der Lebensversicherung. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu auf ihrer Webseite: „Sozialhilfe bekommen Sie nur auf Antrag. Beantragen Sie die Hilfe zur Pflege so früh wie möglich. Sie erhalten die Leistungen erst ab Antragstellung und nicht für die Vergangenheit. Sollten Sie bis dahin Schulden gemacht haben, um die Heimkosten zu finanzieren, werden diese nicht übernommen.“
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Muss ich fürs Heim meiner Eltern zahlen?
Nicht jeder wird für die Heimkosten der Eltern herangezogen. Erst wenn „unterhaltspflichtige Angehörige“ mehr als 100.000 Euro brutto verdienen, sind sie gefragt, so das Gesundheitsministerium. Vermögen wird nicht angerechnet und auch das Gehalt des Ehepartners, also der Schwiegertochter/Schwiegersohn der zu Pflegenden, spielt hier laut Gesundheitsministerium keine Rolle. Berücksichtigt werden bei den 100.000 Euro brutto aber sonstige Einkommen, also zum Beispiel Mieteinahmen oder Einnahmen aus dem Wertpapierhandel.
Und was ist bei unterschiedlichen Einkommen von Geschwistern? Dazu heißt es beim Gesundheitsministerium: „Mehrere gleich nahe Verwandte (z.B. Geschwister) haften dabei grundsätzlich prozentual anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen und nicht nach Kopfteilen.“ Heißt also: Verdient meine Schwester deutlich weniger als ich, muss ich nicht ihren Anteil mitschultern.
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Wenn ich pflegebedürftig bin: Muss ich dann meinen ganzen Besitz verkaufen?
Das ist nicht der Fall. Jeder Pflegebedürftige darf einen Freibetrag von 5.000 Euro Barvermögen behalten. Für Pflegebedürftige, die Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten, gilt ein Betrag von bis zu 25.000,00 Euro für die Lebensführung und die Alterssicherung als angemessen, „sofern dieser Betrag ganz oder überwiegend aus eigenem Erwerbseinkommen während des Leistungsbezugs stammt“, so das Ministerium.
Und was ist mit dem Häuschen? Auch das zählt zum Schonvermögen, wenn das Haus noch von beiden Ehepartnern bewohnt wird, etwa wenn ambulant durch einen der Ehepartner gepflegt wird. Auch wenn ein Angehöriger, zum Beispiel ein Kind das Haus bewohnt oder aber wenn der Angehörige auch nach dem Tod des Heimbewohners das Haus weiter bewohnen will, muss das Haus nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht verkauft werden. (mit dpa)
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