Pflegende und Pflegebedürftige sollen entlastet werden
Bundesrat gibt grünes Licht: Ab Juli zahlen Sie mehr für die Pflegeversicherung!

Pflege ist extrem teuer – und wird in Zukunft noch teurer!
Nach langem Streit kommt nun eine Reform und soll gegensteuern. Für viele Menschen bedeutet das: Ab Juli steigen die monatlichen Beiträge zur Pflegeversicherung. Pflegebedürftige sollen entlastet werden.
Das Gesetz von Karl Lauterbach nimmt nun die letzte Hürde im Bundesrat
Das sind die wesentlichen Punkte:
Pflege zu Hause: Das zuletzt 2017 erhöhte Pflegegeld soll zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent steigen, genauso wie die Beträge für Sachleistungen. Pflegegeld soll Pflegebedürftige unterstützen, die nicht in Einrichtungen leben. Sie können es frei nutzen, etwa für Betreuung. Je nach Pflegegrad sind es derzeit zwischen 316 und 901 Euro im Monat. Zu Hause gepflegt werden rund vier Millionen Menschen.
Lese-Tipp:Zu Hause pflegen statt im Heim: Was Angehörige beachten müssen
Pflege im Heim: Anfang 2022 eingeführte Entlastungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner sollen zum 1. Januar 2024 erhöht werden. Den Eigenanteil für die reine Pflege soll das im ersten Jahr im Heim um 15 statt bisher fünf Prozent drücken, im zweiten Jahr um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten für die reine Pflege trägt. Im Heim kommen dann auch noch Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen dazu.
Lese-Tipp: Wie finde ich ein gutes Pflegeheim? Wichtige Tipps und Infos
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Das ändert sich bei den Beiträgen für Kinderlose und Familien
Beiträge für Kinderlose und kleine Familien: Der Pflegebeitrag liegt aktuell bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder bei 3,4 Prozent. Zum 1. Juli soll er erhöht werden, und zwar in Kombination mit Änderungen wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Demnach muss mehr danach unterschieden werden, ob man Kinder hat oder nicht. Alles in allem soll der Beitrag für Kinderlose damit auf 4 Prozent steigen und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent. Der darin enthaltene Arbeitgeberanteil soll von nun 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent herauf.
Beiträge für große Familien: Der Pflegebeitrag für größere Familien soll bis zum 25. Lebensjahr der Kinder deutlicher gesenkt werden - und zwar schrittweise je Kind.
Ab zwei Kindern muss damit - bezogen auf den Arbeitnehmeranteil von derzeit 1,525 Prozent - weniger gezahlt werden als heute. Bei zwei Kindern soll der Arbeitnehmeranteil künftig 1,45 Prozent betragen,
bei drei Kindern 1,2 Prozent
bei vier Kindern 0,95 Prozent
bei fünf und mehr Kindern 0,7 Prozent. Ist ein Kind älter als 25 Jahre, entfällt „sein“ Abschlag. Sind alle Kinder aus der Erziehungszeit, gilt dauerhaft der Ein-Kind-Beitrag, auch wenn man in Rente ist.
Jahresbudget für Pflegende zu Hause
Jahresbudget: Als Entlastung für die Pflege zu Hause soll ein neues Budget Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bündeln - also, dass die Pflege gesichert ist, wenn Angehörige es nicht machen können.
Ab 1. Juli 2025 sollen bis zu 3.539 Euro pro Jahr flexibel verwendbar sein, und das ohne einen bisherigen Vorlauf von sechs Monaten bei erstmaliger Inanspruchnahme.
Für Eltern pflegebedürftiger Kinder bis zum Alter von 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 soll das Budget bereits ab 1. Januar 2024 mit 3.386 Euro zur Verfügung stehen und bis Juli 2025 dann auch auf bis zu 3539 Euro anwachsen.
Dynamisierung: Vorgesehen sind auch zwei Stufen, um alle Geld- und Sachleistungen weiter zu erhöhen. Zum 1. Januar 2025 soll nun ein Plus von 4,5 Prozent statt zunächst gedachter 5 Prozent kommen - im Gegenzug zum noch aufgenommenen Budget. Zum 1. Januar 2028 sollen die Leistungen angelehnt an die Inflationsrate der drei Vorjahre steigen. (dpa/eku)
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