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Bundesrat
Im Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland ist jedes Bundesland durch Regierungsmitglieder vertreten. Er stimmt unter anderem über neue Gesetze ab.

Was ist der Bundesrat?
Der Bundesrat ist eines der sieben Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Seit dem Jahr 2000 hat er seinen Sitz im preußischen Herrenhaus in Berlin sowie eine Nebenstelle in Bonn. Der Bundesrat wurde mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 ins Leben gerufen. Laut Grundgesetz vertritt er die Interessen der Bundesländer bei der Gesetzgebung. Seine Mitglieder sind Regierungsvertreter der 16 Länder.Stimmverteilung und Gesamtanzahl
Die Stimmverteilung im Bundesrat orientiert sich an der Einwohnerzahl der Bundesländer, wobei keine proportionale Aufteilung stattfindet. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen. Bundesländer mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier Stimmen. Länder, in denen über sechs Millionen Menschen leben, haben fünf und Länder mit über sieben Millionen Einwohnern haben sechs Stimmen. So ergibt sich eine Gesamtanzahl von 69 Stimmen.Der Bundesrat muss neuen Gesetzen zustimmen
Viele Gesetze brauchen die Zustimmung durch den Bundesrat. Die Bereiche sind im Grundgesetz festgelegt. Er hat dabei die Möglichkeit, einer Gesetzesvorlage zuzustimmen, sie abzulehnen oder einen Vermittlungsausschuss einzuberufen. Im Vermittlungsausschuss bemühen sich Vertreter des Bundestags und des Bundesrats um eine gemeinsame Lösung. Wird nach drei Versuchen keine Einigung gefunden, gilt das Gesetz als abgelehnt.Wahl des Bundesratspräsidenten
Der Bundesrat wählt seinen Präsidenten für die Dauer von einem Jahr. Die Reihenfolge der Besetzung ist in der Königsteiner Vereinbarung festgelegt. Protokollarisch bekleidet der Bundesratspräsident das vierthöchste Amt im Staat. Ist das Amt des Bundespräsidenten vakant, übernimmt er bis zur Neuwahl dessen Aufgaben.Aktuelle Informationen über den Bundesrat finden Sie immer bei RTL.de!