Weihnachtsgeschenk dank neuem Gesetz
Im Dezember gibt’s für viele mehr Gehalt aufs Konto

Schöne Bescherung für Arbeitnehmer im Dezember!
Millionen Deutsche dürften sich beim nächsten Gehalt die Augen reiben. Das ist ja plötzlich höher als sonst. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung, die jetzt rückwirkend für das ganze Jahr gilt – und uns allen ein bisschen mehr Gehalt beschert. Das sind die Details.
Bundesrat entscheidet: Zu viel bezahlte Lohnsteuer wird erstattet
Der Bundesrat in Berlin hat am 22. November grünes Licht gegeben: Der sogenannte Grundfreibetrag steigt zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro für Alleinstehende und um 360 Euro auf 23.568 Euro für Ehepaare. Da diese Entscheidung rückwirkend auf das gesamte Jahr 2024 Anwendung findet, erhalten viele mit dem Dezembergehalt die zu viel gezahlte Steuer zurück. Die Erhöhung von 180 Euro wird auf einen Schlag berücksichtigt, wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erläutert.
So rechnet ntv.de vor, dass Familien mit zwei Kindern und einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3000 Euro rund 62 Euro mehr Nettolohn erhalten. Bei einem Monatsbrutto von 3500 bis 8000 Euro sind es etwa 68 Euro.
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Gute Nachrichten gibt es auch für Menschen mit Kindern: Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2024 ist der Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro erhöht worden. Das wirkt sich jedoch nicht direkt auf die Dezember-Abrechnung aus. Die Erhöhung des Grundfreibetrags wirkt sich teilweise auch auf Ruheständler aus. Denn Rentnerinnen und Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. In dem Fall können auch sie von einer Rückzahlung profitieren.
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Was ist eigentlich der Grundfreibetrag?
Beim Grundfreibetrag handelt es sich nicht um eine Summe, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern ausbezahlt wird. Vielmehr ist es ein Freibetrag, der auf Grundlage des Existenzminimumberichts definiert wird. Soll heißen: Ein Betrag, der allen Einkommensteuerpflichtigen zur Verfügung stehen muss, um sich lebensnotwendige Dinge auch tatsächlich leisten zu können. Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, muss keine Einkommensteuer zahlen. Und verdient man doch mehr, wird erst ab der Summe oberhalb des Grundfreibetrags Einkommensteuer fällig. (xes, mit dpa)