„Ey, geiler Arsch!”Männer sollen fürs „Catcalling” bald ein Jahr ins Gefängnis

Jetzt soll es ihnen an den Kragen gehen.
Hinterherpfeifen, sexualisierte Laute oder anzügliche Sprüche – für viele Frauen gehört das zum Alltag. Was die Opfer meist noch lange nach dem Vorfall beschäftigt, hat der Sprücheklopfer wohl nach kurzer Zeit vergessen. Denn er kommt völlig straffrei davon – bis jetzt.
„Ich wollte doch nur flirten...”
Niedersachsens Landesregierung will „nonverbale sexuelle Belästigung”, das sogenannte „Catcalling” als neuen Strafbestand in das Strafgesetzbuch aufnehmen. Das hätte heftige Konsequenzen: Wer dann noch einer Frau zum Beispiel ein „schöne Brüste!” oder ein obszönes Pfeifen hinterherwirft, muss mit einer deftigen Geldstrafe oder sogar bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen. Damit sollen insbesondere Frauen und Mädchen vor Angriffen auf ihre sexuelle Selbstbestimmung geschützt werden, teilte die Staatskanzlei Hannover mit.
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Catcalling von gescheiterten Flirtversuchen zu unterscheiden, könnte dabei besonders schwierig werden. Denn die sollen weiterhin unbestraft bleiben, sagt die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann von der SPD: „Aber genauso hat niemand das Recht, Frauen und Mädchen ungefragt mitzuteilen, dass er sie nur als Objekte seiner sexuellen Fantasien ansieht.”
Anmerkung der Redaktion: Ergebnisse unserer Opinary-Umfrage sind nicht repräsentativ.
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Niedersachsen will Catcalling bundesweit bestrafen
Mit der Bundesratsinitiative will die Landesregierung das Thema auch auf den Tisch der Ampel bringen. Sie wollen mit der schärferen Ahndung sexueller Belästigung als gutes Beispiel vorangehen. Denn aktuell gebe es eine „Strafbarkeitslücke”, so die Landesregierung. Catcalling kann allein als Ordnungswidrigkeit in den meisten Fällen kaum verfolgt werden. Das soll sich jetzt ändern. (jjä)