Was ist sexuelle Belästigung?
Hauptsächlich beschreibt der Begriff „sexuelle Belästigung“ einen strafrechtlichen Tatbestand. Er steht für ein Verhalten, das sexuell bestimmt, konkret und unerwünscht ist. Darunter fallen Handlungen und Bemerkungen, die sexualisiert sind und die Betroffene konkret als unangenehm wahrnehmen. Ziel dieses Verhalten ist es, die jeweilige Person in ihrer Würde zu verletzen. Aus diesem Grund lassen sich solche Bedrängungen als Machtausübung verstehen. Oftmals verhält es sich so, dass Personen, die diese Straftat begehen, eine höhere Position innehaben. Sie erhalten auf diese Weise bestimmte Abhängigkeitsverhältnisse aufrecht.
Was zählt als sexuelle Belästigung?
Das Hilfetelefon des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben veröffentlichte eine Liste. Hier werden Handlungen genannt, die als sexuelle Belästigung gelten. Hauptsächlich nehmen sie Bezug auf Verhaltensweisen am Arbeitsplatz. Allerdings handelt es sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem, das ebenso im Privatleben vorkommt. Doch begünstigen bestimmte Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse im Job häufig dieses Verhalten. Laut dieser Liste gelten als Belästigung sexuelle Anspielungen sowie obszöne Gesten und Worte. Außerdem zählen aufdringliche Blicke, unangebrachte Nachrichten sowie das Zeigen von unangebrachtem Bildmaterial zu diesem Tatbestand. Ebenfalls sind androhen und ausüben sexueller Gewalt und Straftaten unter diesem Oberbegriff geführt.
Wie wird sexuelle Belästigung bestraft?
Am 10. November 2016 wurde ein Gesetz eingeführt, das sexuelle Belästigung als eigenen Straftatbestand ansieht. Allerdings betrifft es ausschließlich Handlungen, die mit körperlichen Berührungen einhergehen. Ohne physischen Kontakt ist dieses Verhalten strafbar, wenn es eine Beleidigung darstellt. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz unterliegt dagegen anderen Definitionen. Sie fällt dann unter das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“. Dazu gehören jene Handlungen, die im vorangegangenen Abschnitt genannt wurden. Somit schließt das Gesetz in diesem Kontext verbale Äußerungen ein. Geahndet wird dieses Verhalten mit Ermahnungen, Abmahnungen sowie mit ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen. In der Rechtsprechung lassen sich dazu Beispiele finden.
Wie verbreitet ist sexuelle Belästigung?
Die Europäische Kommission gab eine Studie in Auftrag. Laut dieser wurden etwa 40 bis 50 % der weiblichen und 10 % der männlichen Arbeitnehmer schon einmal sexuell belästigt. Doch auch in anderen Situationen mit unterschiedlichen Machtverhältnissen kommt es zu sexueller Belästigung. In Schulen und Sportvereinen sind die statistischen Erhebungen umfangreich. Zu ärztlichen Betreuungsverhältnissen gibt es ebenfalls Schätzungen. So üben etwa 10 % der männlichen Ärzte sexuelle Belästigung aus. Von ihnen seien 80 % Wiederholungstäter. Im öffentlichen Raum sind derartige Handlungen nur wenig erforscht. Sie erhalten jedoch immer größere Aufmerksamkeit.