Lauterbachs Krankenhaus-Atlas vorerst auf EisKann ich auch künftig nicht sehen, wie gut mein Hospital ist?

PK zum neuen Infektionsschutzgesetz am Mittwoch 24.08.2022 mit Bundesjustizminister Marco Buschmann FDP und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach SPD, Foto in Berlin. Das Bundeskabinett hat die neuen Corona-Regeln fuer Herbst und Winter gebilligt. Es beschloss am Mittwoch in Berlin Aenderungen am Infektionsschutzgesetz, die nun im Bundestag und Bundesrat beraten werden muessen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte nach der Kabinettssitzung, je nach Lage koennten die Bundeslaender kuenftig die Maskenpflicht oder Obergrenzen fuer Veranstaltungen in Innenraeumen vorschreiben. Es gehe darum, hohe Todesfaelle, Arbeitsausfaelle und schwere Langzeitfolgen nach Covid-19-Erkrankungen zu verhindern. Siehe epd-Meldung vom 24.08.2 Copyright: epd-bild/ChristianxDitsch
Gesundheitsminister Karl Lauterbach ist mit seinem Klinikatlas im Bundesrat gescheitert, das Gesetz geht nun in den Vermittlungsausschuss.
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Es läuft grad gar nicht für die Ampel!
Jetzt gibt’s auch noch eine Dreifachklatsche im Bundesrat. Lauterbachs Gesetz, das einen Qualitätsatlas für Kliniken einführen will – abgelehnt! Ein Gesetz für Neuregelungen im Verkehrsrecht – ausgebremst! Das Wachstumschancengesetz, das vor allem kleine und mittelständische Firmen entlasten will – gestoppt! Welche Konsequenzen das für euch hat.
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Lauterbach plant mehr Transparenz - Bundesrat sieht mehr Verwirrung

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat große Pläne: Er will, dass jeder Patient ab Mai 2024 in einem Online-Portal checken kann, welche Klinik welche Leistung anbietet. Abrufbar sein sollen dann Daten zu Fallzahlen, also der Behandlungserfahrung, zum Personalschlüssel bei Fachärztinnen, Fachärzten und Pflegekräften sowie zu Komplikationsraten ausgewählter Eingriffe. Doch das liegt jetzt erstmal auf Eis, geht in den Vermittlungsausschuss.

Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Er soll einen Kompromiss finden, wenn der Bundesrat Gesetze ablehnt, die schon vom Bundestag beschlossen wurden.

Der Vorsitzende der Gesundheitsminister, Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg, sagte, die Intention des Lauterbach-Gesetzes sei richtig. So wie das Gesetz vorgelegt werde, schaffe es aber nicht mehr Transparenz, sondern stifte Verwirrung. Mehrere Länder kritisierten zudem Eingriffe in ihre Hoheit für die Krankenhausplanung und forderten zusätzliche Finanzhilfen des Bundes.

Neues Verkehrsgesetz sollte Städten mehr Freiheiten bei Tempo 30 & Co. bringen

 Warnschild vor spielenden Kindern in Köln Ossendorf. Köln, 30.10.2018 *** Warning sign for children playing in Cologne Ossendorf Cologne 30 10 2018 Foto:xC.xHardtx/xFuturexImage
Städte und Gemeinden sollten mehr Spielraum, etwa für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen bekommen. Der Bundesrat lehnte das Gesetz ab.
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Ebenfalls ausgebremst hat der Bundesrat Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht. Städte und Gemeinden sollten mehr Spielraum, etwa für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen bekommen. Auch das vom Bundestag bereits beschlossene zustimmungspflichtige Gesetz verfehlte in der Länderkammer die erforderliche Mehrheit.

Das Gesetz sieht vor, dass grundsätzlich neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden sollen. Da das Gesetz keine Mehrheit bekam, setzte der Bundesrat eine darauf basierende Novelle der Straßenverkehrsordnung von der Tagesordnung ab.

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Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen

Und noch Klatsche Nr. 3: Auch das Wachstumschancengesetz der Ampel geht nun in den Vermittlungsausschuss. Das Gesetz sieht steuerliche Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen bis 2028 und eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vor. Die Entlastungen sollen jährlich sieben Milliarden Euro betragen. Kernpunkt ist eine Prämie für Investitionen in den Klimaschutz. 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen sollen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschusst werden. Das Gesetz enthält zudem steuerliche Anreize, um den kriselnden Wohnungsbau anzukurbeln. Auch zusätzliche steuerliche Impulse für mehr Forschung sind vorgesehen.

Unklar ist noch, wann der Vermittlungsausschuss tagt. Mehrere Ministerpräsidenten der Länder kritisierten, dass zwei Drittel oder fast 20 Milliarden Euro der ausbleibenden Steuereinnahmen bei Ländern und Kommunen hängenbleiben würden. Der Bundesrat strebt früheren Angaben aus dem zuständigen Finanzausschuss zufolge eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfes an. Der Bundestag hatte diesem am Freitag vergangener Woche mit den Stimmen der Ampel-Koalition zugestimmt. (eku/reuters/dpa)

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