Angeklagter sitzt mit Gucci-Schal vor Gericht
Mann (25) verkauft Freundin (16) 192 Mal für Sex!
Anwältin des Opfers: „Das ist ein Schlag ins Gesicht!”
Die damals gerade einmal 16-Jährige hat kein Einkommen, keine dauerhafte Bleibe und ist drogenabhängig. Anfang 2023 gerät sie an den Falschen. Jannik E. (25) zwingt sie zur Prostitution und verkauft sie an mindestens 192 Männer. Die Anwältin der Minderjährigen ist völlig außer sich, als sie das heutige Urteil (10. Dezember) am Flensburger Landgericht hört.
Urteil: 5 Jahre und 3 Monate Gefängnis
Mit Irokesenschnitt und Gucci-Schal tritt der Angeklagte in den Gerichtssaal. Luxus, den er sich immer gewünscht habe und sich schlussendlich auch durch die Sexarbeit seiner Freundin finanziert hat. In der schlechten Situation der Minderjährigen habe er eine Chance gesehen und zunächst selbst mit ihr eine sexuelle Beziehung aufgenommen, erzählt die Richterin vor Gericht. Er schlägt ihr Prostitution vor, um an Geld zu kommen. Doch nach einigen Monaten schläft die Jugendliche nicht mehr freiwillig mit den Männern, weil Jannik E. (25) ihr immer wieder droht.

„Die Kammer hat den Angeklagten heute wegen schwerer Zwangsprostitution und besonders schwerer Zwangsprostitution in Tateinheit mit Zuhälterei verurteilt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten”, erzählt Gerichtssprecher Stefan Wolf. Nachdem die Anwältin des Opfers das Urteil hört, ringt sie im RTL-Interview nach Worten.
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Anwältin: „Was muss eigentlich noch passieren?”
Die Rechtsanwältin Jasmin Fendt hat auf mindestens sechs Jahre Freiheitsstrafe für den angeklagten Jannik E. gehofft, denn der Strafrahmen für solche Taten bewegt sich zwischen einem und 15 Jahren. „Da fragt man sich doch: Was muss eigentlich noch passieren, um das Strafmaß auszuschöpfen? Die Nebenklägerin ist zum Tatzeitpunkt gerade einmal 16 Jahre alt geworden und wurde so massiv ausgebeutet”, erzählt sie mit entsetztem Blick im Gespräch mit RTL.
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Schockiert ist sie auch darüber, dass der Mann nach aktuellem Stand nicht einmal Schmerzensgeld an ihre Mandantin zahlen muss: „Man muss sich mal vor Augen führen, dass der Täter mit Gucci-Schal im Saal saß und die Kammer sich trotzdem nicht in der Lage fühlt, einen Schmerzensgeldbetrag auszusprechen.”
Zivilgericht ist die letzte Chance für Schmerzensgeld
Um die Höhe des Schmerzensgeldes festzulegen, müssen Jasmin Fendt und das Opfer von Jannik E. noch einmal vor das Zivilgericht ziehen. „Das ist schon sehr bedauerlich. Für Betroffene ist das ein Schlag ins Gesicht. Die Kraft aufzubringen, um nochmal vor Gericht zu gehen”, erzählt die Anwältin weiter.
Der Verteidiger von Jannik E. will Revision gegen das Urteil einlegen, es soll also auf mögliche Fehler überprüft werden. Denn er plädierte auf eine Freiheitsstrafe von lediglich 3 Jahren und 10 Monaten. Noch ist das Urteil also nicht rechtskräftig.