„Ich dachte, dass es sei zu ihrem Besten sei”
Star-Geiger (62) wollte seine Mutter mit Rattengift vergiften

Dieser Fall wird immer verrückter!
Erst mischt Marcus H. seiner 93-jährigen Mutter Rattengift ins Essen, dann versucht er, zwei Orchester-Kollegen auf die gleiche Weise zu töten. Im Oktober 2023 verurteilt ihn das Osnabrücker Landgericht wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren Haft. Bei dem Revisionsprozess gibt er das erste Mal zu, dass er seine Mutter vergiften wollte – um ihr damit Gutes zu tun!
Er wollte sie ins Pflegeheim bringen
Die Tat des bekannten Orchestermusikers Marcus H. sorgt bundesweit für Schlagzeilen. Im September 2022 mischt er seiner 93-jährigen Mutter Rattengift in ihr Essen. Kurze Zeit später gibt er zwei Orchesterkollegen auf einer Konzertreise einen Knoblauchdip, der auch mit Rattengift vermengt war. Alle drei erleiden eine Blutgerinnungsstörung, die zum Tod hätte führen können.
„Ich hatte nichts mit den Anschlägen zu tun“, sagt er damals vor dem Landgericht Hannover. Die Kammer glaubt dem Musiker nicht und verurteilt ihn zu sechs Jahren Haft.
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Bei dem heutigen Revisionsprozess, etwa ein halbes Jahr später, erzählt Marcus H. die Geschichte ganz anders. Er gibt zu, dass das Rattengift von ihm kam und er es seiner Mutter unterjubeln wollte. „Ich dachte, dass es zu ihrem Besten sei”, beteuert er vor Gericht. Doch wie kann eine Vergiftung etwas Gutes für einen Menschen sein? Seine Antwort ist abstrus: Marcus H. scheint die 93-Jährige in einen pflegebedürftigen Zustand versetzen zu wollen, damit sie endlich ins Pflegeheim geht!
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Seine Mutter ist inzwischen verstorben
Die 93-Jährige hätte sich immer wieder gegen den Umzug in ein Pflegeheim gewehrt. Zu den Vorwürfen äußern kann sich seine Mutter nicht mehr. Vermutlich während Marcus H. im Gefängnis sitzt, stirbt sie an Altersschwäche. Dass auch seine Freunde vom Orchester mit dem Rattengift vergiftet wurden, sei ein „Missgeschick” gewesen, erzählt Marcus H. weiter. Als er in der Küche mit dem Gift hantierte, sei aus Versehen auch etwas im Knoblauchdip gelandet!
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Es habe keinen Grund gegeben, seine Freunde gefährden oder gar töten zu wollen. Doch genau davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt und legt Revision ein. Der erste Prozess und dessen Urteil sollen also erneut überprüft werden. Wie glaubwürdig seine Erklärung und sein spätes Teilgeständnis sind, muss das Landgericht Hannover jetzt erneut bewerten. Bereits am 31. März könnte das Urteil fallen.