Die Tage der „Lappen“ sind gezähltFührerschein pünktlich umtauschen – sonst droht ein Bußgeld

Achtung, wichtige Fristen!
Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, gegen eine EU-weit einheitliche Karte umgetauscht werden. Dabei ist für so manche Autofahrer Eile geboten – sonst droht ein Bußgeld.
Riesengroßer Verwaltungsakt
Bis spätestens zum 19. Januar 2025 mussten alle Autofahrer in Deutschland, die ab 1971 geboren wurden und noch einen Führerschein im Papierformat hatten, ihren Führerschein gegen die EU-Version umtauschen. Die Zeit des „Lappens“ neigt sich also langsam, aber sicher dem Ende zu. Bis 2033 sollen so noch 15 Millionen Papier- und knapp 28 Millionen Scheckkarten-Führerscheine ersetzt werden.
Das solltet ihr beim Umtausch beachten
Damit die Ämter nicht überlastet werden, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) verschiedene Umtauschfristen festgelegt, die sich nach dem Geburts- und Ausstellungsjahr sowie der Führerscheinform richten.
Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr entscheidend:
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Juli 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Karten-Führerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist hingegen das Ausstellungsjahr des Führerscheins ausschlaggebend:
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Für alle Autofahrer, die vor 1953 geboren sind, gilt die Frist bis zum 19. Januar 2033. Damit soll laut BMDV „verhindert werden, dass ein vorzeitiger Umtausch erfolgen muss, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob diese Fahrerlaubnisinhaber nach dem 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis noch Gebrauch machen möchten.“
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Für den Umtausch muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der alte Führerschein und circa 25 Euro für die Bearbeitungsgebühr auf das Straßenverkehrsamt mitgebracht werden. Wer seine Umtauschfrist verpasst, muss laut dem ADAC mit einem Bußgeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Der neue EU-Führerschein kann dann 15 Jahre lang genutzt werden. Der Umtausch ist übrigens ein reiner Verwaltungsakt. Eine neue Fahrprüfung muss also niemand ablegen.
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