So regeln es die einzelnen BundesländerWann gibt’s in der Schule eigentlich Hitzefrei? 

Wenn es draußen heiß ist, ist es in den Klassenräumen teils nicht auszuhalten! Aber wie sieht es eigentlich mit Hitzefrei aus, gibt es das noch? Und ab wann greift es?
Wenn es draußen heiß ist, ist es in den Klassenräumen teils nicht auszuhalten! Aber wie sieht es eigentlich mit Hitzefrei aus, gibt es das noch? Und ab wann greift es?
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Achtung, Achtung!
Wenn früher in der Schule eine Durchsage durch die Klassenzimmer hallte, hatte das in der Regel mit Unterrichtsausfall zu tun. Heute kommen Schüler allerdings nicht mehr ganz sooft in den Genuss von Hitzefrei. Doch es gibt Ausnahmen!

Schulleiter und Schulleiterinnen entscheiden über Hitzefrei

Michael Gomolzig, Sprecher des Verbands für Bildung und Erziehung, weiß: „Heute gibt es – selbst bei sommerlichen Temperaturen und drückender Schwüle – immer seltener Hitzefrei. Es passt nicht in den Tagesrhythmus vieler Familien hinein. Zumal es auch immer mehr Ganztagsgrundschulen gibt, weil häufig beide Elternteile berufstätig sein wollen oder es aus finanziellen Gründen sein müssen.”

Bei Mega-Hitze entscheiden die Bundesländer, ob es Hitzefrei für die Schülerinnen und Schüler (und natürlich auch für die Lehrer) gibt. Die Entscheidungsmacht für den erlösenden Ausspruch liegt dann bei den Schulleitern der einzelnen Schulen. Manche Bundesländer haben jedoch Richtwerte veröffentlicht, die bei der Entscheidung helfen können, ob Unterricht wegen hoher Temperaturen ausfallen soll oder nicht.

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Hitzefrei, ja oder nein? So sieht es in den einzelnen Bundesländern aus

Interessant: Hitzefrei gilt in den meisten Bundesländern nicht für Oberstufenschüler, Berufsschüler sowie Schüler des Zweiten Bildungswegs, sondern nur für Grundschüler und die Sekundarstufe I. Doch welche Bundesländer haben nun Richtwerte veröffentlicht und welche sind das?

  • Das Ministerium in Bayern spricht davon, dass bei „besonders heißen Temperaturen” der Unterricht „ausnahmsweise vorzeitig” beendet werden kann. Wichtig sei die Abwägung der Situation: Wie warm ist es? Kann der Unterricht an kühlere Orte verlegt werden?

  • Ähnlich die Situation in Baden-Württemberg: Auch hier gibt es keine Vorgaben vom Land. Die Empfehlung des zuständigen Kultusministeriums lautet: Wenn die Außentemperatur um 11 Uhr mindestens 25 Grad Celsius im Schatten beträgt.
    Hitzefrei soll es außerdem frühestens nach der vierten Stunde geben.

  • Auch Berlin geht da streng vor. In einer Veröffentlichung mit dem Titel „Arbeitsschutz bei Hitze und aktuelle Regelungen zu Hitzefrei” heißt es: „Eine konkrete Temperaturgrenze für die Anordnung von Hitzefrei gibt es nicht mehr. Stattdessen gilt die allgemeine Regelung, dass der Unterricht den Witterungsverhältnissen angepasst stattfinden soll. Dies schließt auch die Möglichkeit von Hitzefrei ein.” Nur bei extremer Hitze sei es den Schulen freigestellt, ob sie Unterrichtsstunden verkürzen.

  • In Brandenburg gibt es folgende Empfehlung für die Schulleiter: Werden um 10 Uhr 25 Grad Außentemperatur im Schatten oder um 11 Uhr innerhalb des Gebäudes 25 Grad Celsius gemessen, soll nicht länger als bis 12 Uhr unterrichtet werden.

  • In Bremen kann ab einem Richtwert von mindestens 25 Grad im Schulgebäude der Unterricht mit der darauffolgenden Unterrichtsstunde beendet werden. Ausgenommen ist der Schwimmunterricht.

  • Erst, wenn in Mecklenburg-Vorpommern die Wärme oder Luftfeuchtigkeit „nicht mehr zumutbar erscheint”, können die Unterrichtsstunden verkürzt werden. Nur im Notfall sollen sie ausfallen.

  • In Nordrhein-Westfalen gilt der Richtwert einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius. Dann entscheidet die Schulleitung, ob Schülerinnen und Schüler Hitzefrei gegeben wird. Liegt die Temperatur unter 25 Grad, ist Hitzefrei nicht zulässig.

  • Im Saarland wurde 2006 der ,Hitzefrei-Erlass’ abgeschafft – im Sinne einer besseren „Vereinbarkeit von Familie und Beruf”, wie das Kultusministerium damals verlauten ließ. Dafür gibt es aber im Saarland nun eine Art Teilzeit-Hitzefrei: Auf Klassenarbeiten oder sonstige schriftliche Prüfungen wird in der Sekundarstufe I bei Hitzewellen verzichtet. Außerdem ist es den Lehrern überlassen, ob sie Unterrichtsstoff wiederholen oder die Schüler die Hausaufgaben machen lassen.

  • In Sachsen-Anhalt gilt der Anhaltspunkt: „An Tagen, an denen um elf Uhr im Unterrichtsraum 26 Grad Celsius oder mehr erreicht werden, kann der Unterricht beendet werden.” Dieser Erlass gilt nur für die Schüler der Sekundärstufe I.
    Aber in Sachsen-Anhalt lässt man wohl auch für die Oberstufenschüler Gnade walten. Auf der Seite des Bildungsservers Sachsen-Anhalt heißt es: „Eine Einbeziehung der Schuljahrgänge 11 und 12 ist in Ausnahmefällen möglich.”

  • In Niedersachsen gibt es auch keine festgelegte Temperatur, ab der Hitzefrei gilt. Entscheidend ist die Temperatur in den Klassenzimmern. Schulen prüfen zunächst, ob die Räume etwa durch Verdunklung gekühlt werden können. Eine Überlegung ist auch, ob Schülerinnen und Schüler auf kühlere Zimmer oder ins Freie ausweichen können. Die Schulleitungen müssen bei ihrer Entscheidung auch berücksichtigen, wie weit die Klassen mit dem Unterrichtsstoff sind und ob zeitnah wichtige Prüfungen anstehen. Nur wenn der Unterricht durch zu hohe Temperaturen in den Räumen erheblich beeinträchtigt ist und eine andere Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll ist, kann eine Schule vorzeitig den Unterricht beenden. Die Besonderheit hier: Seit 2025 gilt das auch für die Oberstufe.

Wichtig: Auch wenn Schüler Hitzefrei bekommen, heißt das nicht, dass sie gehen müssen oder können. Die Schulen müssen eine Betreuung für die Schüler garantieren, für die es keine Möglichkeit gibt, nach Hause zu kommen. Die Aufsichtspflicht muss erfüllt sein.

Verwendete Quelle: eigene RTL-Recherche