Hitzefrei im Arbeitsrecht: Kriegen Eltern eine Freistellung, wenn Kinder Hitzefrei bekommen?

Bei hohen Temperaturen können sich Schulkinder freuen! Die Wahrscheinlichkeit, wegen Hitzefrei nach Hause geschickt zu werden, steigt mit jedem Grad. Doch was für Kinder eine echte Freude ist, bedeutet für Eltern eher ungeheuren Aufwand. Denn was ist, wenn das Kind wegen Hitzefrei nach Hause geschickt wird, die Eltern aber arbeiten sind? Das Arbeitsrecht hat diesen Fall für angestellte Arbeitnehmer ganz klar geregelt, wie auch unser Rechtsexperte Christian Solmecke im Video oben erklärt.

Hitzefrei für Kinder nur bis Sekundarstufe 1

Grundsätzlich ist geregelt, dass Eltern freigestellt werden müssen, wenn ihre Kinder Hitzefrei bekommen. Und das, solange die Kinder in der Sekundarschule 1 sind. Das heißt, bis zur 10. Klasse wäre es möglich. Allerdings auch nur, wenn man für sein Kind keine alternative Betreuung organisieren kann.

"Wenn Hitzefrei frühzeitig und kurzfristig gegeben wird und Eltern keine alternative Betreuung finden können, müssen sie vom Arbeitgeber freigestellt werden", sagt Solmecke. Vergleichbar ist diese Freistellung mit den Kinderkrankentagen, die Eltern zustehen. Diese Fehlzeit unterliegt dann der Lohnfortzahlung. Ausnahmen gibt es in dem Fall auch, beispielweise wenn das im Arbeitsvertrag als Sonderurlaub klar geregelt ist.

Ab wann spricht man eigentlich von Hitzefrei?

Grundsätzlich entscheidet der Schulleiter oder die Schulleiterin über Hitzefrei. Anhaltspunkt ist eine Raumtemperatur von mehr als 27 Grad. Ist es in den Räumen kälter als 25 Grad, gibt es kein Hitzefrei.

Für alle Abiturienten kommt jetzt aber die schlechte Nachricht: In Sekundarstufe 2 gibt es gar kein Hitzefrei.

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