„Zwar gibt es keine versicherungsrechtliche Verpflichtung, Fenster und Türen zu verschließen, es ist jedoch sinnvoll”, erklärt Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten. Bricht nämlich jemand ein, während ein Fenster gekippt ist, kann die Versicherung sich wegen „grober Fahrlässigkeit” weigern, den Schaden zu zahlen.
Auch den Haupthahn für die Wasserzufuhr sollten Urlauber sicherheitshalber schließen und die Stecker von elektrischen Geräten (abgesehen von Kühlschrank und Tiefkühltruhe) aus der Steckdose ziehen, rät Böhne.
Beachtet man diese Punkte, kann eigentlich nichts passieren – oder? Doch, denn wer sein Auto nicht in der eigenen Garage oder Einfahrt abstellen kann, läuft Gefahr, dass das eigentlich sicher geparkte Auto zwei Wochen später im Parkverbot steht. Wegen Umzügen, Baustellen & Co. können spontan Park- oder Halteverbotsschilder aufgestellt werden. Steht der eigene Wagen dann in dieser Zone, wird er unter Umständen abgeschleppt. Hier werden dann – je nach Stadt – gerne mal rund 200 Euro fällig. Die Kosten trägt der Halter selbst.
Steht das Auto also nicht auf privatem Grund, am besten Freunde oder Nachbarn bitten, neben Blümchen und Post auch einen Blick auf das geparkte Auto zu werfen.
Doch was passiert eigentlich, wenn der nette Nachbar mal etwas vergisst oder gar kaputt macht? „Hier tritt der sogenannte ‘stillschweigende Haftungsausschluss’ ein.” Was das genau ist und worauf ihr sonst noch achten solltet, bevor ihr in den wohlverdienten Urlaub fahrt, erklärt Rechtsanwalt Guido Günter im Video.