Dekorieren für Ostern Das kann teuer werden! Warum Sie Weidenkätzchen nicht abschneiden dürfen

Weidenkätzchen sind wunderschön und erfreuen sich als Osterdeko großer Beliebtheit. Aber hatten Sie auf dem Schirm, dass die hübschen Zweige unter Naturschutz stehen? Das ist auch der Grund, warum es im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten ist, sie abzuschneiden – egal ob im eigenen Garten, Wald oder Feld. Die sogenannten Palmkätzchen sind gerade im Frühling eine wichtige Nahrungsquelle für Bienen, die wiederum für die Bestäubung der Obstbäume und damit für eine gute Ernte sorgen. Wer dennoch Weidenkätzchen-Zweige kappt, muss mit einem teuren Bußgeld rechnen.
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Der Winter geht, der Frühling kommt - die Bienen brauchen Stärkung
Der Frühling ist da und erste Wildbienen, Honigbienen, aber auch Schmetterlinge wie der Zitronenfalter sind schon unterwegs. Nach den harten Wintermonaten brauchen die Tierchen jetzt vor allem eines: eine sichere Nahrungsquelle. Die Blüten der Palmkätzchen, wie die Pflanze auch genannt wird, sind schon früh im Frühling am Start und bieten den Insekten jede Menge Nahrung. Und genau aus diesem Grund verbietet der Gesetzgeber es, sie abzuschneiden.
Im Bundesnaturschutzgesetz heißt es: „Es ist verboten,[…] 2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.“
Zulässig seien „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen".
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Wo komme ich an Weidenkätzchen für die Deko?

Das Abschneiden von Zweigen falle „nicht unter das Verbot, wenn es keine wesentliche Beeinträchtigung bedeutet (Kommentar Schumacher zum Bundesnaturschutzgesetz)“, schreibt der NaBu weiter. Dann gelte „die sogenannte Handstraußregelung (§39, Abs. 3), die aber durch spezielle Schutzbestimmungen, Betretungsverbote und den speziellen Artenschutz (keine Störung brütender Vogelarten) eingeschränkt“ werde.
Das bestätigt auch eine Sprecherin des Bundesamts für Naturschutz. Der Begriff des „Abschneidens“ sei dabei mit Blick auf den Schutzzweck tatsächlich weit zu verstehen, weshalb aber mit Blick auf den Naturschutz auch das Abtrennen von Zweigen erfasst sei. Pressesprecherin Corinna Bertz erklärt dazu auf RTL-Anfrage, „dass das Abtrennen von Weidenkätzchen im genannten Zeitraum für alle Weiden (..) gemäß der Waldgesetze des Bundes und der Länder, (..) oder gärtnerisch genutzten Grundflächen von diesem Verbotstatbestand erfasst ist.“
Am besten ist es also, die Zweige ganz legal beim Blumenhändler zu kaufen – oder Sie schmücken Ihre selbst gepflanzten Weidenkätzchen einfach draußen österlich, ohne dafür Zweige abzuschneiden. Alternativ ein Tipp vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland: Für die Wohnung problemlos genutzt werden können die Zweige der Forsythien, denn sie produzieren weder Nektar noch Pollen und sind für Insekten damit wertlos.
Dieses Bußgeld erwartet Sie bei Zuwiderhandlung
Die Bußgelder sind je nach Bundesland unterschiedlich. In den meisten Regionen werden für das Beschädigen, Ausreißen und Ausgraben wild wachsender Pflanzen zwischen 50 Euro und dem doppelten Betrag des wirtschaftlichen Wertes einer Pflanze, also dessen Wiederbeschaffungswert, fällig.
Wer die Weidenkätzchen trotzdem mutwillig abschneidet, muss im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld „zwischen fünf und zehntausend Euro“ rechnen, erklärt das Bundesamt für Naturschutz auf RTL-Anfrage. Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39 ist festgehalten, welche Bäume, Hecken und Gebüsche nicht entfernt oder abgeholzt werden dürfen.
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