Naturschutz und Artenschutz sind zwei unterschiedliche Themen, die jedoch eng miteinander verbunden sind. Artenschutz ist nämlich ein Teilaspekt des Naturschutzes. In beiden Fällen geht es außerdem um den Erhalt und den Schutz von Leben.
Der Unterschied zwischen Naturschutz & Artenschutz
Der Artenschutz konzentriert sich nur auf einzelne Spezies. Es geht also zum Beispiel um die Rettung von bestimmten aussterbenden Tier- oder Pflanzenarten. Er ist abzugrenzen vom Tierschutz, bei dem das Tier als Individuum im Fokus steht. Der Artenschutz will also ganze Spezies erhalten und der Tierschutz sorgt sich um das Wohlergehen einzelner Lebewesen. Beim Naturschutz wird auf das gesamte Ökosystem bzw. auf einzelne Ökosysteme geblickt. Lebensräume sollen geschützt und regeneriert werden. Die Gründe dafür sind vielfältig. Natur- sowie Artenschutz können aus rein ästhetischen Gründen betrieben werden, also um besonders schöne Tiere und Pflanzen zu erhalten. Der Nutzen für den Menschen steht hier genauso wie beim zweiten Argument im Vordergrund. Da geht es nämlich um das Schonen von natürlichen Ressourcen. Einige Fischarten werden beispielsweise unter diesem Aspekt geschützt und nicht überfischt, sodass sie auch noch in Zukunft konsumiert werden können. Der dritte Grund unterscheidet sich gänzlich von den ersten beiden. Nach ihm hat die Natur auch einen Wert, der unabhängig von ihrem Nutzen für den Menschen ist.
Natur- und Artenschutz in Deutschland – das Bundesamt für Naturschutz und das bayerische Artenschutzgesetz
Das Bundesamt für Naturschutz berät die Bundesregierung und betreut diverse Förderungsprogramme. 2015 veröffentlichte es auch einen Artenschutz-Report. Der Report gibt einen Überblick über die in Deutschland ansässigen Arten. In ihm steht auch, wie viele dieser Arten gefährdet sind. Über gefährdete Arten informiert das Bundesamt für Naturschutz zudem in unregelmäßigen Abständen mit roten Listen. Um den Artenschutz in Bayern voranzutreiben, beschloss die dortige Landesregierung am 17. Juli des Jahres 2019 ein Artenschutzgesetz. Auf Bundesebene gibt es seit 1976 das Bundesnaturschutzgesetz. Es wird regelmäßig verändert und an neue Erkenntnisse sowie Entwicklungen angepasst.