Tag der ArbeitÖffnungszeiten am 1. Mai 2024: Wie öffnen Bäckereien und andere Läden?

ARCHIV - Eine Verkäuferin greift am 14.03.2011 in einer Filiale einer traditionellen Bäckerei in Zwenkau (Landkreis Leipzig) nach einem Brot. (ZU dpa "Bäcker zwischen Pleite und Finanzinvestoren - Am Bahnhof läuft's" vom 20.09.2017) Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Bäckereien dürfen am 1. Mai öffnen. (Symbolbild)
woi wst, dpa, Jan Woitas
von Aristotelis Zervos

Schön, so ein freier Tag – aber was ist mit Einkaufen?
Der 1. Mai ist ein gesetzlicher und damit bundesweiter Feiertag. Grundsätzlich müssen an einem Feiertag die Geschäfte geschlossen bleiben. Allerdings dürfen einige Läden sowie Bäckereien öffnen. Wo ihr am 1. Mai noch einkaufen könnt.

Bäckereien: Das sind die Öffnungszeiten am 1. Mai (Tag der Arbeit)

Bäckereien und Konditoreien

In den meisten Bundesländern dürfen Bäckereien auch an Feiertagen öffnen. Allerdings gibt es verschiedene Regelungen: In Bayern dürfen Bäckereien drei Stunden lang öffnen, in Nordrhein-Westfalen fünf Stunden. Heißt: Auch wenn in Nordrhein-Westfalen bis zu fünf Stunden erlaubt sind, könnte die Filiale geschlossen bleiben. Oder sie öffnet nur einen halben Tag, zum Beispiel von acht bis zwölf Uhr für vier Stunden.

Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Café

Für Bäckerei-Cafés gilt diese Regelung nicht. Ist der Thekenverkauf mit einem Café kombiniert, gilt die Filiale als Gaststätte. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Als „zubereitete Speisen“, die vor Ort verzehrt werden können, dürfen Brot und Brötchen dann von früh bis spät über die Theke wandern.

Blumenhändler

Wer am 1. Mai noch einen schönen Strauß Blumen besorgen möchte, hat gute Chancen. Denn auch die Blumenläden haben ähnliche Ausnahmeregelungen für Feiertage wie die Bäckereien. Auch hier gelten die jeweiligen Landesregelungen: In Nordrhein-Westfalen sind es zum Beispiel fünf Stunden, in Bayern nur zwei Stunden.

Ausnahmen für Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen an Bahnhöfen und Flughäfen

Apotheken dürfen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich öffnen. Verkaufen dürfen sie dann Arznei-, Krankenpflege-, Säuglingspflege- und Säuglingsnährmittel, hygienische Artikel sowie Desinfektionsmittel. Die Apothekerkammer regelt in den jeweiligen Bundesländern, dass abwechselnd ein Teil der Apotheken geschlossen bleiben muss.

Tankstellen können ebenfalls auch an Sonn- und Feiertagen ganztägig öffnen. Erlaubt ist der Verkauf von Ersatzteilen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft sowie von Betriebsstoffen und Reisebedarf. Zum Reisebedarf zählen Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikeln, Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und Spielzeug geringen Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleinen Mengen.

Verkaufsstellen auf Flughäfen und Personenbahnhöfen des Schienenverkehrs ist eine ganztägige Öffnung für den Verkauf von Reisebedarf gestattet. Inzwischen gibt es in den Bahnhöfen auch Supermärkte und Drogerien, die Sonn- und Feiertags geöffnet haben. Vereinzelt gibt es Einschränkungen, so dürfen in Nordrhein-Westfalen an Heiligabend die Bahnhofsläden bis 17 Uhr geöffnet bleiben.

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