Untervermietung geht nach hinten los - schwangere Verena verzweifelt

"Ein Mietnomade blockiert meine Wohnung!"

Für Verena Oberleitner gibt es allen Grund zur Freude: Sie und ihr Freund erwarten ihr erstes gemeinsames Baby. Schnell ist klar: Ihre Einzimmerwohnung wird zu klein, eine neue Bleibe muss her. Aber das ist im hochpreisigen München leichter gesagt als getan. Doch dann der Glücksgriff: Den werdenden Eltern wird eine Dreizimmerwohnung angeboten, die auch noch bezahlbar ist. Dafür müssen sie aber sofort zuschlagen. Bedeutet: Drei Monate doppelte Mietzahlung, denn die Kündigungsfrist für Verenas Wohnung läuft noch. Viel Geld für die werdenden Eltern.
Da kommt Verena eine Idee: Sie inseriert ihre Wohnung, um sie bis zum endgültigen Vertragsende unterzuvermieten. Was dann passiert, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Ein Hochstapler nistet sich in Verenas Wohnung ein und weigert sich auszuziehen. Die Schwangere wendet sich verzweifelt an uns, schreibt an die RTL-Zuschauerpost. Wenig später steht die Polizei vor Verenas Wohnung. Was dann passiert, sehen Sie im Video.

Das ist bei einer Untervermietung zu beachten

Beinahe wäre Verena also auf den Kosten sitzen geblieben. Dabei hat sie nur einen entscheidenden Fehler gemacht. Sie hätte ihr Vorhaben mit ihrem Vermieter abstimmen müssen. Denn dann ist das Untervermieten grundsätzlich gestattet. Widerspricht der Wohnungsbesitzer dem Antrag, ist man natürlich verpflichtet dies zu akzeptieren. Jedoch wird dem Mieter dann ein Sonderkündigungsrecht zugesprochen. Dies tritt außerdem in diesen Fällen auf.

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