Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Mieter und Vermieter bei Vermietungen. Hierbei handelt es sich um die Überlassung einer Mietsache gegen die Zahlung einer Miete als Nutzungsgebühr. Es können bewegliche Sachen wie Mietwagen oder unbewegliche Sachen wie Häuser und Mietwohnungen vermietet werden. Das Mietverhältnis wird in einem Mietvertrag schriftlich festgelegt.
Das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Die gesetzlichen Grundlagen des Mietrechts sind im BGB geregelt. Dort wird zwischen allgemeinen Vorschriften für Vermietungen in den §535 bis 548, den Regelungen für Mietverhältnisse bei Wohnraum in den § 549 bis 577a und anderen Mietverhältnissen in den § 578 bis 580s unterschieden.§ 535 regelt die Hauptpflichten aus dem Mietvertrag. Die Pflicht des Vermieters ist es, dem Mieter die Mietsache im ordnungsgemäßen Zustand zu dessen Nutzung zu überlassen. Die wichtigste Pflicht des Mieters besteht darin, die vereinbarte Miete zu zahlen. Nach dem Ende der Vermietung muss er die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückgeben. Im Unterschied zu beweglichen Sachen gelten bei Wohnungen Regelungen des Mieterschutzes im Rahmen des sozialen Mietrechts.
Streitigkeiten beim Mietrecht
Zu den wichtigsten Streitpunkten zwischen Mietern und Vermietern zählen Erhöhungen der Miete. Die Streitigkeiten führen oft zu Gerichtsverfahren. Mieter können dazu den Mieterverein oder den Mieterschutzbund ihrer Gemeinde um Hilfe bitten. Vermieter können sich an Vermietervereine wenden. Mieterhöhungen sind laut § 558 BGB nur in einem begrenzten Umfang als Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete gestattet. Sie dürfen innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent erhöht werden. Um die ortsübliche Vergleichsmiete festzustellen, publizieren fast alle Städte und größeren Gemeinden in zweijährigen Abständen einen Mietspiegel. Es wird zwischen einfachen und qualifizierten Mietspiegeln unterschieden.
Kündigungen und Kündigungsgründe beim Mietrecht
Während Mieter den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen können, brauchen Vermieter einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Es wird zwischen ordentlichen, außerordentlichen und fristlosen Kündigungen differenziert. Sie müssen schriftlich erfolgen und - mit Ausnahme der fristlosen Kündigung - bestimmte Fristen beachten. Wenn Vermieter kündigen, hängt die Frist von der Dauer des Mietverhältnisses ab. Wichtigster Kündigungsgrund für Vermieter sind fehlende Mietzahlungen. Bei einer Kündigung hat der Mieter jedoch Widerspruchsrechte. Er kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses laut§ 574 BGB bei sozialen Härten verlangen, "wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann".