„Recht einfach“ mit Anwältin Nicole MutschkeMuss ich beim Auszug wirklich die Wohnung streichen?

Weiß, weiß, weiß sind alle meine Wände! Oder muss das gar nicht sein?
Wer aus einer Mietwohnung auszieht, streicht meist seine komplette Wohnung einmal Weiß – die Wohnung muss schließlich so zurückgegeben werden, wie ihr sie einst angemietet habt, richtig? Nicht unbedingt! Denn wie Anwältin Nicole Mutschke erklärt, müsst ihr beim Auszug nur in Ausnahmefällen zum Pinsel greifen. Wann der Vermieter euch wirklich zur Renovierung verdonnern kann, erfahrt ihr im Video.

Weiß? Von wegen! Ihr dürft auch in anderen Farben streichen

Grundsätzlich besteht in Deutschland erst einmal keine Renovierungspflicht, weiß Rechtsanwältin Nicole Mutschke im RTL-Gespräch. „Genau dafür zahle ich ja die Miete“, sagt sie, „dafür, dass ich die Wohnung abnutze.“ Allerdings kann dem Mieter im Rahmen des Mietvertrags Renovierungspflichten auferlegt werden, fügt sie hinzu.

Und noch etwas überrascht: Nirgendwo steht geschrieben, dass ihr eure Wohnung weiß streichen müsst! „Unsere Rechtssprechung ist da ziemlich eindeutig“, sagt Mutschke. „Neutrale Farben müssen her, aber nicht zwingend Weiß!“

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Na, das sind doch gute Nachrichten für all diejenigen, die ihre Wände in satten, dunklen Farben gestrichen haben... (jbü)