Alle Rechte und Pflichten im ÜberblickNeuer Monat, neue Bude? Mit diesen Tipps vermeidet ihr Ärger beim Umzug
Mietwohnungen können Fluch und Segen zugleich sein.
Einerseits ist man als Mieter von lästigen Pflichten befreit, die Eigentum mit sich bringen kann, andererseits darf man auch nicht frei schalten und walten, wie man möchte. Welche Veränderungen sind erlaubt? Und in welchen Fällen muss man als Mieter vor Auszug sogar neu renovieren? Eine Zusammenfassung der wichtigsten Infos gibt’s im Video.
Hände weg von baulichen Veränderungen!
Als Mieter ist man zwar Bewohner eines Objekts, doch das Sagen hat letztlich doch ein anderer: der Vermieter. Daher ist auch nicht alles, was ein Mieter in seiner Wohnung gerne verändern würde, erlaubt. So sind sogenannte bauliche Veränderungen grundsätzlich untersagt, beziehungsweise nicht ohne Erlaubnis durchzuführen.
Doch was sind bauliche Veränderungen überhaupt? Wie Dr. Jutta Hartmann, Pressesprecherin des Deutschen Mieterbunds, auf RTL-Nachfrage erklärt, handelt es sich dabei um Veränderungen, die einen Substanzeingriff mit sich bringen. Dabei handle es sich um Maßnahmen, die den Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs überschreiten.
Verboten sind demnach:
Wanddurchbrüche
Heizungsaustausch
Einbau eines Kamins
Im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs und somit erlaubt:
Nägel anbringen zum Aufhängen von Bildern o. ä.
Anbohren von Fliesen für Dübel zur Befestigung von Spiegeln, Handtuchhaltern usw.
Anbringen neuer Türschlösser
Installation eines Hochbettes
transportable Duschkabine aufstellen
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Beliebte Veränderungen: Fliesenlack, neuer Boden und Wände einziehen – erlaubt oder nicht?
Ob auf Instagram oder Youtube - wer nach Renovierungsinspiration sucht, wird garantiert fündig. Ganz oben mit dabei sind Tutorials zum Aufhübschen von Fliesen mittels Lack oder Folie, Anleitungen für das Bauen von Trennwänden oder Inspirationen für neue Bodenbeläge. Doch ist das, was auf Instagram und Co. für so viel Begeisterung sorgt, auch für Mieter in Mietwohnungen umsetzbar, oder sind diese Modernisierungstrends Eigentumsbesitzern vorbehalten?
Fliesenlack oder Fliesenfolie: Alte Badezimmer- oder Küchenfliesen können mittels Lack oder Folie kinderleicht zu wahren Hinguckern werden. Doch als Mieter sollte man vor einer solchen Veränderung prüfen, ob diese ohne Rückstände wieder entfernt werden können. Denn: Ist das nicht der Fall, müsse ein Mieter im Zweifel für den Schaden haften, so die Expertin.
Räumliche Trennwände: Wer seiner Wohnung neuen Charme in Form von Trennwänden verpassen möchte und dadurch für eine veränderte Raumaufteilung sorgen will, der darf sich freuen. Denn: Leichtbauwände, die im Falle eines Auszugs wieder zurückgebaut werden können, dürfen von Mietern montiert werden, weiß Dr. Hartmann.
Neue Bodenbeläge: Auch hier seien Veränderungen grundsätzlich gestattet. So dürfe ein Vermieter beispielsweise anstelle des vom Vermieter gestellten PVC-Bodens Teppichboden verlegen. Doch auch hier gilt: Eine leichte und rückstandslose Entfernung ist Voraussetzung.
Die subjektive Einschätzung eines jeden einzelnen sei im Übrigen nicht ausschlaggebend, wie die Expertin betont. Auch wenn man als Mieter meint, die Wohnung durch seine Modernisierungen aufzuwerten, sei bei langfristigen Veränderungen die Genehmigung des Vermieters unabdingbar. Andernfalls habe man als Verursacher des „Schadens“ für Reparaturkosten aufzukommen, im schlimmsten Fall könne sogar die Kündigung des Mietverhältnisses drohen.
Nicht sicher? Diese Faustregel hilft im Zweifelsfall weiter
Zugegeben, im Einzelfall zu entscheiden, ob das jeweilige Vorhaben nun eine bauliche Veränderung darstellt und ob man damit den Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs sprengt, ist für Laien nicht immer ganz einfach. Doch folgende Faustregel kann dabei helfen, im Zweifelsfall eine Entscheidung zu treffen: Sind meine Veränderungen bei Auszug rückstandslos zu entfernen? Wenn ihr diese Frage mit „Ja“ beantworten könnt, könnt ihr das Werkzeug bedenkenlos zücken.
Ihr seid nach wie vor unsicher? Dann solltet ihr das Gespräch mit eurem Vermieter suchen und mit ihm abklären, ob etwas gegen euren Plan spricht. Denn Vorsicht ist bekanntlich besser als Nachsicht.
Dieser Artikel erschien bereits 2022 und wurde danach redaktionell überarbeitet.