Als Mieterin im Urlaub ist

Vater des Vermieters räumt die Wohnung leer - jetzt steht er vor Gericht

Vater und Sohn sind gemeinsam angeklagt.
Vater und Sohn sind gemeinsam angeklagt.
RTL Nord
von Andreas Geerken und Sina Schlink

Diese scheinbare Ausrede ist wirklich ungeheuerlich!
Stell dir vor, du bist aus dem Urlaub zurück und kommst nicht mehr in deine Wohnung. Und die ist sogar längst leergeräumt. Genau das ist einer Frau aus Hamburg passiert. Ihr ehemaliger Vermieter und sein Vater stehen deshalb jetzt vor Gericht. Und reden sich offenbar raus.
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Dank der Polizei kommt die Ex-Mieterin in ihre Wohnung

Das ganze Hab und Gut – zusammengepfercht in 70 Umzugskartons, eingelagert an einem unbekannten Ort. Es ist ein wahrer Alptraum, den die Hamburgerin Anfang September 2016 erleben muss. Als sie aus dem Urlaub zurückkommt, ist alles weg. Das erfährt sie sogar erst späte,r als sie mithilfe der Polizei in die Wohnung kommt. Denn: Auch das Schloss wurde ausgewechselt. Ihre Stereoanlage, ihr Fernseher, Lautsprecherboxen, ein Sideboard, Vorhänge, und, und, und…

Ein Anklagepunkt ist bereits verjährt

Verantwortlich für all das soll der Vater ihres damaligen Vermieters sein. So soll er laut Anklage versucht haben, die Mieterin zum Auszug zu drängen, um die Wohnung neu zu vermieten. Das Amtsgericht Hamburg St. Georg wirft Ernst-Gernot M. und seinem Sohn John-Philipp M. deshalb Nötigung und Hausfriedensbruch vor, wobei letzteres wegen Verjährung direkt zu Beginn des Prozesses am Mittwoch (6. März) vom Tisch ist. Der 43-jährige Sohn ist mitangeklagt, weil er die Wohnung an die damalige Mieterin untervermietet hatte. Laut seinem Anwalt sei sein Mietverhältnis, also auch das der Frau, bereits beendet gewesen als Ernst-Gernot M. die Wohnung leergeräumt haben soll. Laut Medienberichten gehören die beiden Angeklagten einer Unternehmer-Familie an.

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Die dreiste Ausrede des Mannes

Hier hat die ehemalige Mieterin gewohnt.
Hier hat die ehemalige Mieterin gewohnt.
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Zum Prozessauftakt sagt nur Ernst-Gernot M. aus. Redet sich raus: Zwar habe die Mieterin das Mietverhältnis verlängern wollen, er habe das jedoch abgelehnt. Dann habe er beobachtet, dass die Mieterin das Haus mit Reisekoffer und Rucksack verlassen habe. Er sagt: „Mir war klar, dass das Mietverhältnis beendet war und für mich war das der Auszug.“

Also soll der Hausmeister am nächsten Tag mit einem Schlüssel zur Wohnung gekommen sein, der sich in einem Sammelbriefkasten des Angeklagten befunden habe. Warum, ist unklar. Dann habe er dem heute 79-Jährigen aufgeschlossen. Ernst-Gernot M. habe es nämlich als Schlüsselrückgabe angesehen, dass der Schlüssel im Briefkasten lag, sagt er. Der Hausmeister soll ihm gesagt haben, dass sich in der Wohnung nur noch Müll und Dinge ohne Wert befänden. Also habe er die Sachen nach Absprache mit einem Anwalt einlagern lassen.

Darum wird erst acht Jahre später verhandelt

Der Streit zieht sich nun schon seit acht Jahren. Hintergrund sind immer wieder Verzögerungen, wie das Hamburger Abendblatt berichtet: Unter anderem einmal, weil das Gericht wegen eines Todesfalls in der Kanzlei ein halbes Jahr auf Stellungnahme der Vermieter-Verteidiger warten muss, ein anderes Mal, weil die zuständige Richterin den Fall abgeben muss. Sie wird damals schwanger, geht in den Mutterschutz. Ein anderer Richter wiederum wird krank. Außerdem hatte es mehrere zivilrechtliche Verfahren gegeben.

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Die Streithähne konnten sich nicht einigen

Nach Auffassung des Anwalts von John-Philipp M. könnten diese Verzögerungen sogar zu einer milderen Strafe führen. Kai Wantzen, Pressesprecher des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu RTL: „Wir haben es hier mit einer sehr, sehr weit überdurchschnittlichen Verfahrensdauer zu tun. Das liegt wie immer bei solchen Dingen an einem Zusammenspiel ungünstiger Faktoren.“ Außerdem sei immer wieder überlegt worden, das Verfahren gegen eine Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Allerdings konnten sich die Beteiligten nicht auf eine Summe einigen, so Wantzen.

Diese Strafe droht den Angeklagten

Jetzt droht den Angeklagten eine Geldstrafe oder aber eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Der Prozess wird am Freitag (8. März) fortgesetzt. Dann soll auch die ehemalige Mieterin aussagen.