Prozess am Amtsgericht WuppertalUrteil wegen versuchten Missbrauchs – Fake-Profil lockte Stefan S. in die Falle
Ein 49-jähriger Mann aus Velbert ist am Montag (05.01.) vor dem Amtsgericht Wuppertal wegen versuchten Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt verurteilt worden. Doch das „Opfer“ existierte gar nicht – es handelte sich um ein Fake-Profil, das den Mann in eine Falle lockte.
Falle durch Streamer
Stefan S. glaubte, mit einer zwölfjährigen „Lisa“ zu chatten und telefonieren. In den Gesprächen versuchte er, sie zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Das Amtsgericht Wuppertal verurteilt den 49-Jährigen aus Velbert am Montag (05.01.) zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe - wegen des versuchten Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt. „Lisa“ war ein Fake-Profil von Ric Dluzinski, einem 32-jährigen Streamer, der im Netz selbst mutmaßliche Pädophile jagt. Er übergab die Chatverläufe an die Polizei und betonte, dass er sich immer im rechtlichen Rahmen bewegt habe. Als Pädo-Hunter sieht sich Ric Dluzinski nicht. Er bezeichnet sich eher als Streamer und Content-Creater: „Ich sehe, dass die Arbeit, die ich mache, Früchte trägt und dass die Polizei alles tut, was in ihrer Macht steht, um diese Täter vor den Richter zu setzen“, so Dluzinski vor dem Prozess.
Kritik an sogenannten Pädo-Huntern
Experten warnen, dass eigenmächtiges Fallenstellen im Netz rechtlich problematisch sein kann, etwa wegen Anstiftung oder Nötigung. „Das Vorgehen ist nicht so, dass eventuell rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Für uns als Polizei ist natürlich das Ziel, dass solche Täter strafrechtlich verfolgt werden können. So eine Sicherung von Beweismitteln, von Fotos von Chatverläufen gehört einfach dazu. Das ist etwas, was Pädo-Hunter natürlich nicht berücksichtigen“, so Maren Menke vom Landeskriminalamt NRW.
Gesetzeslage zu Beweisen
Seit 2024 gibt es Lockerungen bei den Strafvorschriften für Kinderpornografie: Staatsanwaltschaften können Verfahren teilweise einstellen, wenn illegale Inhalte nur kurz zur Beweissicherung genutzt wurden. Die Bekämpfung von Straftaten dieser Art bleibt trotzdem klar Aufgabe der Polizei.


































