Nachgehakt bei der Expertin

Vermieter fordert Extra-Kosten wegen Goldfisch! Kann mir das auch passieren?

Ein kleiner Goldfisch in einem Wasserglas. (Undatierte Aufnahme).
Darf man als Vermieter für einen Goldfisch als Haustier Extra-Gebühren verlangen?
dpa, B2106 Stackmann

Dass Vermieter nicht jedes Tier in jeglicher Größe in ihren Wohnungen haben möchten – verständlich. Aber was ist gegen einen Goldfisch einzuwenden? Bei ihrer Suche nach einer neuen Wohnung stößt TikTok-Userin Nicole aus den USA auf eine ziemlich verblüffende Anzeige: Ein Mieter erlaubt zwar die Haltung eines Fischs, berechnet dafür aber einiges mehr an Nebenkosten. Angemessen oder völlig an den Haaren herbeigezogen?

Was total gaga klingt, ist tatsächlich gar nicht so abwegig. Rechtsanwältin Nicole Mutschke erklärt im RTL-Interview, wie sie die Situation einschätzt und was im Fall für Mieter in Deutschland gilt.

Fisch kostet extra! TikTok-Userin findet kuriose Wohnungsanzeige

TikTok-Userin @nicr__ teilt ein verblüffendes Video mit ihren Fans.
TikTok-Userin Nicole macht bei der Wohnungssuche eine verblüffende Entdeckung.
TikTok/nicr__

TikTokerin Nicole (@nicr__) aus Kansas City, Missouri (USA), staunt nicht schlecht, als sie sich die Wohnungsanzeige genauer ansieht. In einem mittlerweile viralen Clip, den sie Ende Januar hochlädt, zeigt sie die Gebührenauflistung einer Mietwohnung. Besonders ins Auge fällt dabei die Nennung von Extra-Gebühren für einen Fisch als Haustier. Potenziellen Mietern sei es zwar erlaubt, einen Fisch als Haustier zu halten – aber bitteschön nur gegen einen Extra-Obolus. Pro Monat sollen 15 Dollar (ca. 14 Euro) abgedrückt werden, als Einmalzahlung kommen nochmal etwa 200 Dollar (ca. 186 Euro) on top dazu.

Die Social-Media-Nutzer sind völlig perplex: „Ich hätte nicht gedacht, dass man eine Erlaubnis für einen Fisch braucht“, lautet nur ein Kommentar von vielen. Ein User witzelt, dass das Geld wohl für den Fall sei, „dass der Fisch den Teppich zerreißt“.

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Ihre Meinung ist gefragt!

Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ.

Gegenüber der „New York Post“ macht Nicole ihrem Ärger Luft: „Ich denke, wir sind alle frustriert darüber, dass Vermieter in der Lage sind, mit irrsinnigen Mieten davonzukommen. Dann auch noch für alles abzukassieren, ist mehr als lächerlich.“

Die Zeitung kontaktiert daraufhin das Vermietungsbüro, wie es im Artikel weiter heißt. Ein Mitarbeiter teilt mit, was es mit der Anforderung auf sich hat. Das Ergebnis: Fische seien demnach erlaubt, aber das Becken dürfe nicht größer sein als 94 Liter. Zudem müsse es in einem einwandfreien Zustand sein und häufig gereinigt werden, um unangenehme Gerüche zu vermeiden.

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Haustier-Haltung in Deutschland: Rechtsanwältin Nicole Mutschke klärt auf

Rechtsanwältin Nicole Mutschke
Rechtsanwältin Nicole Mutschke erklärt, was Mieter bei der Haustier-Haltung in Wohnungen beachten sollten.
Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Muss man für einen Goldfisch wirklich zusätzliche Nebenkosten einkalkulieren? Wir haben bei Rechtsanwältin Nicole Mutschke nachgefragt, die im RTL-Interview erklärt: „Nach dem deutschen Recht gibt es grundsätzlich kein Gesetz, aus dem sich ein Anspruch auf eine Mieterhöhung für Tiere ergibt.“ Aber die Expertin weiß auch: „Die Nebenkosten können natürlich steigen, wenn sich durch die Tierhaltung der Verbrauch an Strom und/oder Wasser erhöht, wenn es sich um einen Warmwasserfisch handelt und das Wasser öfter ausgetauscht werden muss.“

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Dennoch steht fest, dass ein generelles Verbot von Haustieren aller Art unzulässig ist, „eine solche Klausel im Mietvertrag wäre unwirksam“. Für alle Haustier-Fans kommt es sogar noch besser, so Mutschke: „In aller Regel kann man sagen, dass kleine Tiere gehalten werden dürfen und dafür auch gar keine Zustimmung des Vermieters erforderlich ist. Kleintiere sind nach der Rechtssprechung grundsätzlich solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden können. Bei Hunden und Katzen kommt es auch auf die Größe der Wohnung an.“

Vermieter haben erst das Recht, bestimmte Tiere zu verbieten, wenn diese eine Gefahr darstellen: „ Je gefährlicher und je wilder das Tier, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Haltung verboten wird“, sagt die Rechtsanwältin. Denn „dann steht eben zu befürchten, dass das Tier möglicherweise Schäden an der Wohnung verursacht oder vielleicht auch die Nachbarn stört.“ (vdü)

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