Regeln für Spanien und Niederlande verschärft
Urlaub im Hochinzidenzgebiet: Müssen auch unsere Kinder in Quarantäne?
Viele Urlauber haben gezittert, jetzt ist es offiziell: Spanien und die Niederlande werden am kommenden Dienstag zum Hochinzidenzgebiet. Ab Dienstag (27.7.) ändern sich damit erneut die Corona- sowie die Ein- und Ausreiseregeln. Konkret bedeutet das: Wer aus einem Hochinzidenzgebiet zurück nach Deutschland reist, muss für zehn Tage in Quarantäne – es sei denn, er ist genesen oder vollständig geimpft. Was aber bedeutet das für unsere Kinder, die sich noch gar nicht impfen lassen können? Müssen sie etwa auch in Quarantäne?
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Für Geimpfte ändert sich also nichts – eigentlich...
Für Nicht-Geimpfte oder Genese gelten folgende Regeln: Wenn sie in Hochinzidenzgebieten Urlaub gemacht haben, müssen sie sich nach der Einreise auf direktem Weg in eine zehntägige Quarantäne begeben. Diese kann durch einen negativen Test nach fünf Tagen verkürzt werden.
Für Genesene und Geimpfte endet die Quarantäne bereits, sobald sie ihren Genesenen- oder Impfnachweis an das Einreiseportal übermittelt haben. Für sie ändert sich also nicht viel – eigentlich… Denn viele verbringen den Urlaub mit der Familie und mit den Kindern. Die meisten haben noch gar nicht die Chance, sich impfen zu lassen. Trotzdem gelten für sie die selben Regeln wie für Erwachsene.
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Sind Kinder von der Quarantänepflicht ausgenommen?
In der aktuellen Corona-Einreiseschutz-Verordnung gibt es zwar mehrere Quarantäne-Ausnahmen – aber nicht für Kinder. „Ausnahmen der Quarantäne“, heißt es auf der offiziellen Seite des Auswärtigen Amtes, gelten lediglich für Personen, die
nur durch ein Hochinzidenzgebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten
nur durch Deutschland durchreisen
weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet waren oder nur für bis zu 24 Stunden nach Deutschland einreisen
Diese Personen sind also von der Quarantänepflicht ausgenommen. Von Kindern ist nicht die Rede. Gelten für sie also wirklich genau die gleichen Regeln, wie für Erwachsene. Ja, bestätigt das Bundesgesundheitsministerium auf RTL-Anfrage.
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Kinder können nicht in die Schule oder Kita
Das hat drastische Folgen: Denn, so heißt es vom Auswärtigen Amt, „während dieser Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen oder Besuch zu empfangen“.
Kinder, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen also nicht draußen spielen, nicht in die Kita, nicht in die Schule. Für die geimpften Eltern – für die die Einstufung zum Hochinzidenzgebiet eigentlich keine Folgen haben sollte – bedeutet das: Auch sie müssen nach dem Urlaub zuhause bleiben, um auf ihre Kinder aufzupassen.
Urteil: Keine Urlaubstage durch Quarantäne
Wer während seines Urlaubs in Quarantäne muss, hat übrigens keinen Anspruch darauf, die Urlaubstage nachträglich zurückzubekommen. Das hat das Arbeitsgericht Bonn entschieden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass eine Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden muss. Eine behördliche Quarantäne-Anordnung sei nicht dasselbe. (sli)
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