Besondere Schwere der Schuld!
Spielplatzfreundin (†6) des Sohnes erstochen und Leiche missbraucht - lebenslänglich für Monster aus Baden-Baden
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Es ist eines jener Verbrechen dessen Einzelheiten man am liebsten sofort wieder vergessen möchte. Der Mann, der es begangen hat, muss jetzt lebenslang hinter Gitter. Er hat die sechsjährige Spielplatzfreundin seines kleinen Sohnes ermordet und sich an der Leiche des Mädchens vergangen. Das Landgericht Baden-Baden stellte außerdem eine besondere Schwere der Schuld fest. „Sexuelle Erregung war der Grund“, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Schmid. Der Angeklagte nahm das Urteil ohne erkennbare Reaktion entgegen. Mehr dazu – in unserem Video.
Vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen
Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.
Das Verbrechen ereignete sich im Dezember vergangenen Jahres. Die Sechsjährige hatte schon zweimal davor mit anderen Kindern bei dem Spielplatzfreund übernachtet. Die Mutter des Mädchens kannte den Gastvater vom Spielplatz. Der gelernte Straßenbauer galt als zuverlässiger und liebevoller Vater. Bei Kindern war er beliebt. Nichts deutete für die Mutter darauf hin, dass ihre Tochter bei ihm in Gefahr sein könnte.
Mutter des Mädchens ließ sich von den Kindern überreden
Die letzte Übernachtung war nicht geplant. Aber die beiden Kinder bettelten nach einem Treffen auf dem Spielplatz, dass sie zusammen übernachten dürfen. Die Mutter ließ sich überreden.
Ein letzter Kuss, ein liebevoller Abschied: „Ich habe sie umarmt und ihr gesagt, dass wir uns morgen wiedersehen“, erinnerte sich die Mutter an jenen Samstag vor Weihnachten vor einem Jahr. Sie wurde im Prozess per Videoübertragung zugeschaltet, damit sie dem Angeklagten nicht gegenübersitzen musste.
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Richter sieht „Züge eines rituellen und Amok-ähnlichen Verhaltens“
Die Mutter sah ihr Kind nicht lebend wieder. Das Mädchen wurde Opfer eines entsetzlichen Verbrechens. Was genau sich in der Nacht in dem Haus abspielte, konnte das Gericht nicht gänzlich klären. Klar sei, dass das Mädchen mit einem präzisen Halsschnitt getötet worden sei.
Es habe geschlafen oder sei zumindest ruhig gelegen, sagte der Richter. Den Leichnam habe der Angeklagte geschändet. „Er verstümmelte ihn zum Teil auf schlimmste Weise.“ Das Ganze habe „Züge eines rituellen und Amok-ähnlichen Verhaltens“ gehabt, sagte der Richter.
Video (Archiv): Bruder des Mörders hofft, dass er für immer weggesperrt wird
Im August erzählte der Bruder des Verbrechers im RTL-Interview, dass er sich wünscht, dass der Täter „für immer weggesperrt“ wird.
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Nach dem Mord legte er Feuer, um seine Tat zu vertuschen
Der Mörder versuchte danach, sich selbst töten. Vermutlich, um seine Tat zu vertuschen, legte er Feuer, um sich und seinem Sohn das Leben zu nehmen. Vier Verwandte des Mannes schliefen zu der Zeit im Haus. Das Landgericht verurteilte den Mann wegen Mordes und Störung der Totenruhe sowie unter anderem wegen versuchten Mordes im Fall seines sechsjährigen Sohnes.
Eine Erklärung für das unfassbare Verbrechen blieb der nicht vorbestrafte Deutsche schuldig. Der Mann mit den kurzen dunkelblonden Haaren und dem auffälligen Hals-Tattoo schwieg den ganzen Prozess über. Der Untersuchung durch einen Psychiater stimmte er nicht zu. Für eine verminderte Schuldfähigkeit sprach aus Sicht eines Gutachters jedoch nichts. (dpa/uvo)