Lange Haftstrafen für alle vier Peiniger17-Jährige gefesselt und in Ems geworfen − Urteil gefallen!
Es ist kaum vorstellbar, was die Jugendliche ertragen musste!
Am Abend des 26. Mai 2024 wird die 17-Jährige in ein Waldstück in Meppen (Niedersachsen) gelockt. Dort beginnt ihr Martyrium: Vier junge Erwachsene quälen sie stundenlang. Schließlich rollen sie das bewusstlose Mädchen in die Ems und lassen es zum Sterben zurück!
Lange Haftstrafen für alle vier Peiniger
Am Freitagmorgen (7. März) fällt das Urteil gegen die vier Angeklagten: Sie alle müssen ins Gefängnis! Die drei Männer im Alter von heute 19 und 25 Jahren werden zu Haftstrafen von elf Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Mordes, acht Jahren und sechs Monaten nach Jugendstrafrecht wegen versuchten Mordes und sechs Jahren nach Jugendstrafrecht wegen Beihilfe zum versuchten Mord verurteilt. Die 27-jährige, weibliche Angeklagte erwartet eine Haftstrafe von fünf Jahren, ebenfalls wegen Beihilfe zum versuchten Mord.

Während der Urteilsverkündung bleiben die jungen Männer regungslos, die 27-Jährige schaut entsetzt ins Publikum. Sie hatte die Tat im Verlauf der Verhandlungen zum Teil gestanden. Durch ihren Anwalt ließ sie erklären: Sie habe nicht gewusst, dass die 17-Jährige getötet werden sollte − sonst hätte sie erst gar nicht mitgemacht.
Angeklagte quälen 17-Jährige über Stunden
Am Abend des 26. Mai 2024 treffen sich die vier Peiniger mit dem 17-jährigen Mädchen in einem Waldstück in Meppen (Niedersachsen). Zuvor soll es einen Streit zwischen ihnen gegeben haben. Vermutlich völlig arglos erscheint die Jugendliche am Treffpunkt. Doch dann beginnen die Grausamkeiten: Über Stunden quälen die vier ihr Opfer − bespucken, treten und schlagen es. Halten dem Mädchen ein Messer an die Kehle, drücken glühende Zigaretten an ihrem Körper aus. Schließlich fesseln sie die Hände der mittlerweile bewusstlosen und schwer verletzten Jugendlichen. Dann werfen sie sie einfach in die Ems und verschwinden. Überlassen ihr Opfer seinem Schicksal.
Doch die 17-Jährige hat unfassbares Glück. Trotz ihrer verbundenen Hände kann sie sich ans Flussufer retten. Gegen vier Uhr morgens gelangt sie an ein nahegelegenes Haus. Kann durch die Gegensprechanlage mit dem Bewohner sprechen. Er ruft schließlich den Krankenwagen. Am Tag der Urteilsverkündung ist die Jugendliche nicht im Gericht anwesend.