Gewalt
Was kann man tun, wenn man Opfer von Missbrauch oder sonstigen Arten von Gewalt wird? Anlaufstellen und Infos zum Thema Gewalt finden Sie hier.

Gewalt wird unterschiedlich definiert – allgemein lässt sich aber sagen, dass eine Kraftentfaltung erforderlich ist, die einen körperlichen Zwang zur Folge hat (körperliche Gewalt) und/oder als körperlicher Zwang empfunden wird (seelische Gewalt). Dabei gibt es viele Arten von Gewalt. Die häusliche Gewalt spielt sich unter Erwachsenen ab, die zusammen in einer Wohnung oder einem Haus leben. Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bezeichnet man als Kindesmisshandlung. Das ist nicht nur strafbar, sondern verletzt auch das Recht auf gewaltfreie Erziehung (§ 1631 Abs. 2 BGB).
Eine spezielle Art von Gewalt ist die sexuelle Gewalt beziehungsweise Vergewaltigung. Nach § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB liegt das Strafmaß für die Erzwingung des Beischlafs oder ähnlicher sexueller Handlungen durch Gewalt, Drohung oder Ausnutzung einer hilflosen Lage bei mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe, in schwereren Fällen (etwa wenn der Täter eine Waffe dabei hat) gar bei mindestens drei oder fünf Jahren. Auch sexuelle Belästigung, zum Beispiel Grapschen an den Busen, ist nach einer Gesetzesänderung strafbar.
Besonders traumatisch für Kinder ist der Kindesmissbrauch, wenn also der Täter das Kind (unter 14 Jahren) zu sexuellen Handlungen nötigt oder solche an dem Kind oder vor dem Kind vornimmt. Gleiches gilt für die Ausnutzung eines Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnisses (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, § 174 StGB).
Selbstverständlich sollte man sich gegen jede Form von Gewalt zur Wehr setzen. Gegen Gewalt darf man sich auch selbst mit angemessener Gewalt wehren (Notwehr). Die Polizei sollte in jedem Fall bei einer Straftat eingeschaltet werden. Das Bundesamt für Familie hat auch eine kostenlose Hotline für Frauen geschaltet. Darüber hinaus finden sich überall örtliche Beratungsstellen, von privaten Vereinen bis hin zu kommunalen Einrichtungen, die sich schnell im Internet finden lassen. Ferner kann man sich an den bekannten Verein 'Weißer Ring‘ wenden. Auch wichtig: Bei gesundheitlichen Schäden besteht ein Anspruch auf Geldentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Hilfe bekommt man, beispielsweise als Vergewaltigungsopfer, auch, wenn man die Gewalttat verarbeiten möchte und es nicht alleine schafft. Dann empfiehlt sich etwa eine Psycho- oder Traumatherapie.
Weitere Informationen zum Thema Gewalt finden Sie bei RTL News.