Sie beruft sich auf Notwehr – Gericht urteilt anders
Nachbarin erschießt Mutter – wegen Kinderlärm!
Sie wollte nur ihre Kinder beschützen!
Áshoeka Owens (35) stirbt vor der Haustür ihrer Nachbarin in Ocala (Florida). Die schießt durch die geschlossene Tür, weil sie sich bedroht gefühlt haben soll. Eigentlicher Auslöser der Tragödie sollen jedoch die spielenden Nachbarskinder sein. Ein Gericht sieht das ähnlich und spricht ein deutliches Urteil.
Nachbarin will aus Notwehr geschossen haben
Áshoeka Owens hätte vermutlich mit allem gerechnet, nur nicht damit, dass sie an diesem 2. Juni letzten Jahres von ihrer eigenen Nachbarin erschossen wird. Die 35-Jährige streitet bereits seit rund drei Jahren mit der nebenan lebenden Susan Lorincz (60). Immer wieder beschwert sich die Nachbarin über die spielenden Kinder der Mutter in der Nähe ihres Hauses, bis der Streit schließlich komplett eskaliert.

Als es wieder einmal um den Kinderlärm geht, klingelt die Mutter an der Tür von Lorincz. Die gibt daraufhin einen Schuss durch ihre Tür ab und trifft die Mutter tödlich. „Ich geriet in Panik und dachte: ‘Oh mein Gott, dieses Mal wird sie mich wirklich umbringen’“, sagt sie den Ermittlern des Marion County Sheriffs.
Sohn muss alles mitansehen
„Ich erinnere mich nicht einmal mehr daran, dass ich die Waffe in die Hand genommen habe, ich weiß nur noch, dass ich geschossen habe“, erklärt sie sich. Ihrer Meinung nach hat sie in Notwehr gehandelt. Schrecklich: Als Áshoeka Owens tödlich getroffen wird, ist einer ihrer Söhne bei ihr. Ein Wunder, dass das Kind nichts abbekommen hat. Doch es muss mitansehen, wie seine Mutter stirbt.
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Geschworene sind sich einig
Dass die Nachbarin in Notwehr gehandelt hat, glauben ihr die Geschworenen nicht. Sie erkennen sie des Todschlags für schuldig und entscheiden einstimmig. Anthony Thomas, ein Anwalt der Familie Owens, sagt, dass man auf die maximale Gefängnisstrafe von 30 Jahren drängen wolle. Das genaue Strafmaß wird noch bekannt gegeben. Beim Prozess sind auch viele Familienangehörige der Getöteten. „Mein Herz ist ein wenig leichter geworden“, sagt die Mutter des Opfers nach dem Urteil.

„Die Entscheidung der Angeklagten hat vier kleine Kinder ohne ihre Mutter zurückgelassen, ein Verlust, den sie für den Rest ihres Lebens spüren werden“, sagt Staatsanwalt William Gladson. Seiner Meinung nach gebe es keine Beweise dafür, dass die Mutter eine unmittelbare Gefahr für die Nachbarin dargestellt habe.
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„Es ist kein Verbrechen, an die Tür von jemandem zu klopfen. Es ist kein Verbrechen, zu schreien“, sagt der zweite Staatsanwalt Rich Buxman. „Es bestand keinerlei unmittelbare Gefahr, als sie die Waffe abfeuerte“, stellt er zudem fest. Er hofft, dass das Urteil „ihrer Familie und ihren Freunden ein gewisses Maß an Gerechtigkeit und Frieden bringt.“ (xes)