Richterin spricht von „absoluter Gleichgültigkeit”

Autobahn-Killer von Tim V. müssen jahrelang hinter Gitter

Warum liegt ein junger Mann (20) am Samstagabend in Nähe des Ballermanns auf Mallorca an einer unbeleuchteten Stelle auf einer Autobahn? Genau dieser Frage muss auch die Polizei nachgehen, denn der 20-Jährige wird kurze Zeit später von einem Auto übe
Tim V. starb auf einer Autobahn in der Nähe des Flughafens von Mallorca. Jetzt wurden die Täter verurteilt. (Archivbild)
RTL

Für seine Familie ist das Urteil nur ein schwacher Trost.
Dennoch dürfte es für sie auch das Ende einer langen Ungewissheit bedeuten. Gut zwei Jahre nach dem aufsehenerregenden Tod des 20-jährigen Tim V. sind die beiden angeklagten Spanier zu langen Haftstrafen verurteilt worden.

Tim V. „wie ein Sack Kartoffeln” aus dem Auto gefallen

Der 20-jährige Tim V. starb am 8. Oktober 2022 auf einer Autobahn nahe der Inselhauptstadt Palma. War es ein Unfall? Darauf deutete zunächst alles hin – bis sich ein Zeuge meldete und die Polizei auf die Spur eines weißen Lieferwagens brachte. Ein Jahr später wurden die beiden Täter verhaftet. Der Zeuge sagte vor Gericht aus, er habe gesehen, wie eine Person „wie ein Sack Kartoffeln” auf die Fahrbahn gefallen sei.

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Die beiden Täter sollen den jungen Mann aus Nordhessen am späten Abend des besagten Oktobertages in der Nähe des Ballermanns auf der Straße angetroffen haben. Sie nahmen ihn in ihrem Lieferwagen mit, warfen ihn später auf der Flughafen-Autobahn einfach aus dem Fahrzeug. Er wurde von einem nachfolgenden Auto überrollt – und starb. Dieses Szenario sah die Mehrheit der neun Geschworenen als erwiesen an, obwohl die beiden Spanier vor Gericht beteuert hatten, der junge Mann sei selbst aus dem Wagen gesprungen. Nach Einschätzung der Ermittler wollten die beiden Spanier den betrunkenen Deutschen ausrauben. Laut Gerichtsakten hatte der Urlauber zum Tatzeitpunkt 2,41 Promille Alkohol im Blut.

Im Video: Junger Mann (20) stirbt auf Autobahn – war es Mord?

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200.000 Euro Entschädigung für die Familie

Jetzt müssen die beiden Männer in Haft: für 12,5 und 15 Jahre. Das Strafmaß gab das Landgericht Palma bekannt. Die Anwälte der verurteilten Spanier kündigten Berufung an. Die beiden Männer waren bereits am Mittwoch voriger Woche von einem Geschworenengericht schuldig gesprochen worden. Über das Strafmaß entschied aber jetzt die zuständige Richterin. Die Verurteilten müssen demnach außerdem den Eltern und der Schwester des 20 Jahre alten Opfers eine Entschädigung in Höhe von knapp 200.000 Euro zahlen.

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Die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Familie des Urlaubers waren zunächst von einem Mord ausgegangen und hatten deshalb jeweils 25 Jahre Haft für die beiden Angeklagten gefordert. Im Falle einer Einstufung der Tat als Totschlag hatten sie auf eine Strafe von 15 Jahren Freiheitsentzug plädiert.

Richterin spricht von „absoluter Gleichgültigkeit”

Die Richterin begründete ihre Entscheidung mit den Vorstrafen und der „absoluten Gleichgültigkeit” der Angeklagten. „Das Opfer stand in der Blüte seines Lebens. Den Verurteilten war der offensichtliche Grad der Trunkenheit des Deutschen bekannt”, schrieb sie. Deshalb gebe es für einen der Männer die für Totschlag vorgesehene Höchststrafe. Der regelmäßige Drogenkonsum sei beim zweiten Angeklagten unterdessen als strafmildernd gewertet worden.

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Der Schuldspruch war für den Vater des Opfers nur ein schwacher Trost. „Es gibt nur Verlierer in diesem Prozess”, hatte er vorige Woche zum Abschluss der Verhandlung beim Verlassen des Gerichts vor Journalisten gesagt. Er bedankte sich aber für die Arbeit der Ermittler und des Gerichts. (dpa/eon)