Teenagerin tötet Schwester (7) in LeipzigWas passiert jetzt mit der Täterin (13)? Expertin klärt auf
Das eigene Kind tötet das eigene Kind...
Mit mehreren Stichen verletzt eine 13-Jährige in Leipzig ihre eigene Schwester (7) so schwer, dass sie stirbt. Die Ermittler beschäftigt der Fall weiter. Wie wird mit einer so jungen Mörderin umgegangen und was passiert als Nächstes mit ihr? Expertin Alexandra Rietz weiß, wie die Polizei in so einem Fall arbeitet.
Leipzig: Trotz Strafunmündigkeit werden Maßnahmen ergriffen
Die Eltern sind am Freitagabend (25. Oktober) unterwegs, lassen ihre Kinder ruhigen Gewissens allein zuhause. Was soll schon passieren? Doch was sich an diesem Abend in der ruhigen Wohngegend im Leipziger Stadtteil Kleinzschocher zuträgt, ist kaum mit Worten zu beschreiben. In der elterlichen Wohnung sticht die 13-Jährige auf ihre Schwester ein. Die Teenagerin ruft anschließend selbst die Polizei. Die Siebenjährige kommt sofort in ein Krankenhaus, stirbt jedoch an ihren Stichverletzungen. Bald darauf informieren Beamte die Eltern der Mädchen.

„Es ist ein tragischer Fall“, sagt Ricardo Schulz von der Staatsanwaltschaft Leipzig. Die 13-Jährige sei zwar nicht strafmündig, aber es gehe nun darum, die Umstände der Tat aufzuklären. Wie genau die Polizei im Fall einer so jungen Mörderin vorgeht, weiß die ehemalige Kriminalbeamtin Alexandra Rietz. In Fällen mit strafunmündigen Kindern halten sich die Ermittlungsbehörden generell mit Antworten zu den Hintergründen und mit Details zurück – zum Schutz des Kindes.
Dennoch: „Auch wenn die 13-jährige Schwester strafunmündig ist, wird die Polizei alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um den Fall aufzuklären. Das Strafmaß spielt bei der Todesermittlung keine Rolle“, erklärt Alexandra Rietz RTL.
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Wie gehen die Behörden in so einem Fall vor?
„Die Vernehmung des Mädchens gehört natürlich dazu. Diese kann direkt bei Gericht oder auf einer Polizeidienststelle erfolgen“, sagt die Expertin. Für gewöhnlich sind die Eltern bei solchen Vernehmungen anwesend, auch das Jugendamt werde in diesen Fällen hinzugezogen. Ämter und Staatsanwaltschaft arbeiten eng zusammen, weiß Alexandra Rietz. Ob die Eltern in diesem Fall in der Lage sind, an der Vernehmung ihrer Tochter teilzunehmen, ist unklar.
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„Sie dürften sich in einer außerordentlich belasteten Situation befinden: Das eine Kind ist tot und das andere steht im Verdacht, dafür verantwortlich zu sein“, sagt Alexandra Rietz. Rechtsanwalt Jan Siebenhüner meint: „Auch die Täterin ist im Wesentlichen das erste Opfer von sich selbst.“ Bei so einer Tat müsse man sich fragen: „Wie konnte es dazu kommen? Die Tat selbst und auch das Nachtatverhalten sprechen wahrscheinlich für eine sehr spontane, plötzliche Tat, die eher unüberlegt geschehen ist.“ Einen geplanten Mord sieht er bisher nicht.

Welche Optionen gibt es jetzt für die 13-Jährige?
Strafrechtlich ist die 13-Jährige nicht zu verurteilen. Vermutlich wird es auch keine Gerichtsverhandlung geben. „Die Beschuldigte wird zunächst mithilfe des Jugendamts in eine psychiatrische Klinik eingewiesen“, sagt Jan Siebenhüner. Ermittler müssen dennoch die Ursache für diese Tat finden. Weitere Maßnahmen würden dann von der Jugendhilfe ergriffen.
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Die familienzerstörende Wirkung bleibt allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit bestehen. Der Familie, aber auch beteiligten Rettungskräften, empfiehlt der Jurist eine „persönliche, seelische Nachsorge“. Gleiches gilt für die Mörderin: „Natürlich muss das Kind auch psychologisch begutachtet werden. Und dann entscheiden die Jugendbehörden, was mit dem Mädchen weiter geschieht“, sagt Rietz.
Denkbar ist eine psychiatrische Behandlung, unter Umständen auch in einer geschlossenen Einrichtung. Möglich ist auch, dass die Eltern Hilfe bei der Erziehung bekommen oder dass das Kind eine Zeit lang in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie untergebracht wird. Die rechtlichen Hürden für eine Trennung von den Eltern - gegen deren Willen - sind hoch – selbst in solch einem außergewöhnlichen Fall.






























































