Prozessbeginn in HamburgWar es pure Mordlust? Teenager sollen 18-Jährigen erstochen haben

Handelte einer aus purer Mordlust?
Zwei junge Männer müssen sich wegen der brutalen Tötung eines 18-Jährigen vor Gericht verantworten. Im April sollen sie ihr Opfer in den Stadtpark gelockt, betrunken gemacht und anschließend mit rund 100 Messerstichen getötet haben. Einem der Angeklagten wird sogar Mordlust vorgeworfen – er soll sich bereits vor der Tat intensiv mit der Tötung eines Menschen beschäftigt haben!
Prozess wegen Mordes in Hamburger Stadtpark
Am Mittwoch (15. Oktober) beginnt der Prozess gegen die beiden jungen Männer in Hamburg vor dem Landgericht. Die Anklage lautet Mord! Der 19 Jahre alte Angeklagte wird zudem verdächtigt, aus Mordlust gehandelt zu haben. So soll er sich vor der Tat mit der Tötung eines Menschen beschäftigt und entsprechende Varianten im Freundeskreis besprochen haben. „Mordlust kann immer dann gegeben sein, wenn die Tötung eines Opfers einziger Zweck der Tat ist. Beispielsweise wenn jemand aus Freude, aus Neugierde, aus Langeweile tötet oder aber tötet, um sich eben mit der Tat später dann zu profilieren”, erklärt Staatsanwältin Mia-Christine Sperling-Karstens in einem Gespräch mit RTL.
Lese-Tipp: Attacke mit Hammer! 15-Jähriger geht auf Schüler los
Im Video: Sieben Jahre Knast für Hammer-Mörder aus Hamburg!
Das ist im Hamburger Stadtpark passiert
Am 16. April sollen die Angeklagten den 18-Jährigen in den Stadtpark gelockt haben, ihn betrunken gemacht und anschließend mit zahlreichen Messerstichen getötet haben. Der 18-Jährige erlitt insgesamt rund 100 Stichverletzungen an Kopf, Hals und im Unterkörper. Passanten hatten die Leiche des 18-Jährigen wenig später in einem Gebüsch in der Nähe des Planschbeckens gefunden. Die beiden Angeklagten wurden kurz nach der Tat festgenommen und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.
Lese-Tipp: 18-Jähriger liegt tot im Hamburger Stadtpark, Polizei nimmt zwei junge Männer fest
Öffentlichkeit wird beim Prozess ausgeschlossen
Am Mittwoch (15. Oktober) wird entschieden, dass der gesamte Prozess nicht öffentlich stattfinden wird, einschließlich der Urteilsverkündung. Die Entscheidung basiert auf Grundlage des Jugendgerichtsgesetzes. Der Ausschluss der Öffentlichkeit dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und der weiteren Entwicklung der Heranwachsenden.
Lese-Tipp: 13-jähriger Vermisster tot aus Hamburger Stadtparksee geborgen!
Wenn sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, droht ihnen eine Strafe zwischen sechs Monaten und 15 Jahren. Wenn sie nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, droht ihnen eine lebenslange Haftstrafe. Das Urteil wird voraussichtlich im Februar 2026 fallen.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, dpa