Abgelaufene Dokumente?
Hier verstehen die Behörden keinen Spaß! Wo der Reisepass noch sechs Monate gültig sein muss

Der Urlaub kann schneller enden, als man denkt!
Denn in manchen Urlaubsländern reicht es nicht, wenn der Ausweis gerade noch so gültig ist. Wo muss euer Ausweis noch mindestens ein halbes Jahr lang gültig sein? Und wohin könnt ihr hingegen sogar mit einem abgelaufenen Personalausweis reisen?
Wie lange muss der Reisepass für den Urlaub noch gültig sein?
Wer einen Urlaub plant, der sollte frühzeitig daran denken, seinen Personalausweis bzw. Reisepass hinsichtlich seines Ablaufdatums zu überprüfen. Sollte euer Ausweisdokument nämlich zum Zeitpunkt eurer Reise abgelaufen sein oder während eurer Reise ablaufen, könntet ihr Probleme mit der Einreisebehörde eures Urlaubslandes bekommen.
In vielen Ländern muss das Ausweisdokument noch sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein, in anderen nur bis zum Ende des Urlaubs. Und dann gibt es da noch die Länder, in die ihr sogar mit einem abgelaufenen Ausweis einreisen könnt. Ganz schön verwirrend! Damit ihr da nicht den Überblick verliert, haben wir euch die Pass-Bestimmungen für die beliebtesten Urlaubsländer und hilfreiche Übersichten für die Gültigkeitsdauer von Reisepässen bzw. Personalausweisen zusammengefasst.
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Einreise in die Türkei mit Personalausweis: Wie lange muss der gültig sein?
Kaum zu glauben, aber wahr: In der Türkei können deutsche Urlauber mit einem abgelaufenen Ausweis Urlaub machen. „Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist“, schreibt das Auswärtige Amt. Die Türkei hat diesbezüglich einen Sonderstatus inne, denn obwohl sie nicht Teil der EU ist, ist sie „Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957”.
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Allerdings gelte es zu beachten, dass nicht alle Transitländer abgelaufene Dokumente zur Einreise akzeptieren und es daher zu Problemen kommen könnte. Wenn auch möglich, wird außerdem von einer Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis abgeraten. Der Grund: In der Vergangenheit sei es damit zu Problemen gekommen.
Die Einreise wird euch auf jeden Fall verweigert, wenn ihr lediglich einen „von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz” mit euch führt.
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Einreise nach Spanien: Wie lange muss der Ausweis gültig sein?
Gleiches gilt übrigens auch für das Lieblingsland der Deutschen: Spanien. Die Einreisebehörde würde euch mit einem abgelaufenen Ausweisdokument einreisen lassen – solange es sich nicht um einen vorläufigen Personalausweis handelt.
Allerdings merkt das Auswärtige Amt an: „Flugreisen, auch von Minderjährigen, können nur mit einem gültigen Reisedokument bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Spanien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden.”
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Überblick: In welchen Ländern muss der Reisepass noch sechs Monate gültig sein?
Die Regel, dass euer Pass zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein muss, gilt tatsächlich in den allermeisten Ländern – insbesondere außerhalb der EU. Hier einige Beispiele:
Ägypten (Personalausweis reicht aus, wenn ihr ein biometrisches Bild dabei habt, mit dem eine Einreisekarte ausgestellt werden kann)
Abu Dhabi (Reisepass)
Dubai (Reisepass)
Thailand (Reisepass oder vorläufiger Reisepass)
Tunesien (Reisepass; vorläufiger Reisepass nur dann, „wenn ein Hin- und Rückflugticket und ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Reise- und Lebenshaltungskosten während des Aufenthalts nachgewiesen werden können”)
Mexiko (Reisepass oder vorläufiger Reisepass)
Marokko (Reisepass oder vorläufiger Reisepass)
u. v. m.
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In welche Länder kann man mit abgelaufenem Pass reisen?
Das komplette Gegenteil von der Sechs-Monats-Regelung ist die, die überwiegend in EU-Ländern gilt. Dank des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957 dürft ihr in die folgenden Länder sogar mit abgelaufenem Ausweisdokument einreisen:
Spanien
Italien
Österreich
Schweiz
Frankreich
Portugal
Malta
Türkei
Es gibt aber auch EU-Mitgliedsstaaten, in denen die Regelung nicht gilt und in denen euer Pass auf jeden Fall bis Ende eurer Reise gültig sein muss – dazu zählt etwa Kroatien.
Das Auswärtige Amt rät grundsätzlich dennoch, immer ein gültiges Ausweisdokument bei sich zu tragen. Es könne sein, dass die Regelung zu abgelaufenen Dokumenten nicht überall bekannt ist und so könne es bei der Einreise trotz des Europäischen Übereinkommens Probleme geben.
Wichtig: Die Regelung gilt nicht für vorläufige Reisepässe. Solltet ihr mit solch einem Dokument reisen, muss es gültig sein.
Reisepass nur bis Ende des Urlaubs gültig: Für diese Länder ist das ausreichend
Für eine Reise in die USA muss euer Reisepass „nur“ den gesamten Reisezeitraum – einschließlich des Tages der Abreise – abdecken. Sie müssen jedoch nicht darüber hinaus gültig sein.
Was es hier jedoch zu beachten gilt: Zusätzlich zu einem gültigen Reisepass benötigt ihr eine Einreisegenehmigung in Form eines ESTA-Antrags oder eines Visums. Die Einreise mit einem (vorläufigen) Personalausweis ist nicht gestattet. Kinder, die mit einem Kinderreisepass reisen, benötigen zwingend ein Visum, ebenso Personen, die mit einem vorläufigen Reisepass einreisen möchten. In beiden Fällen ist ein ESTA-Antrag nicht möglich.
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Übrigens: Auch für eine Reise nach Kanada muss euer Reisepass lediglich bis Ende des Aufenthalts gültig sein. Hier benötigt ihr nicht mal ein Visum – sofern euer Aufenthalt eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreitet. Als Deutsche Staatsangehörige benötigt ihr jedoch eine elektronische Reisegenehmigung (eTA).
Gleiches gilt für Kroatien: Dank einer Änderung, die im Jahr 2023 in Kraft getreten ist, muss euer Ausweis hier nur für den Zeitraum eures Aufenthalts gültig sein. Seit 2023 gehört Kroatien nämlich zum Schengen-Raum und hat außerdem den Euro als Landeswährung eingeführt. Akzeptiert werden alle Ausweisformen. Bedeutet: Ihr könnt mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis, vorläufigem Personalausweis oder Kinderreisepass einreisen.
Dieser Artikel basiert auf den Informationen des Auswärtigen Amts vom 24. Juli 2025. Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern. Daher ist es ratsam, sich vor einer jeden Reise über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen eines Landes zu informieren.
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