Reisehinweis, Sicherheitshinweis, Reisewarnung

Offizielle Reiseempfehlungen des Auswärtigen Amts: Wann darf ich kostenlos stornieren?

Das Auswärtige Amt aktualisiert regelmäßig seine Reiseinformationen für Urlaubsländer.
Das Auswärtige Amt aktualisiert regelmäßig seine Reiseinformationen für Urlaubsländer.
picture alliance / dts-Agentur

Das Auswärtige Amt entscheidet!
Spätestens seit der Corona-Pandemie sind uns die Begriffe Sicherheitshinweis und Reisewarnung bestens bekannt. Doch sie hatten auch schon vor und haben auch noch nach der Pandemie Bestand. Und sie können dazu führen, dass Urlauber ihre Reise kostenfrei stornieren können.

Was ist eine Reisewarnung? Diese Bedeutung hat sie für euren Urlaub

Eine Reisewarnung ist die höchste Warnstufe des Auswärtigen Amts. Reisewarnungen gibt das Amt nur heraus, wenn es davon ausgeht, dass mit der konkreten Reise eine konkrete Gefahr für Gesundheit und Leben der Reisenden einhergeht. Offizielle Reisewarnungen haben einen direkten Einfluss auf eure gebuchte Reise – dazu weiter unten mehr.

Neben der Reisewarnung gibt das Auswärtige Amt auch Reisehinweise und Sicherheitshinweise heraus. Reisehinweise informieren Urlauber über Wissenswertes und Risiken eines bestimmten Landes. Mit den Reisehinweisen erfahrt ihr etwa, welche Einreisebestimmungen und Zollvorschriften gelten oder welche medizinischen Gegebenheiten und strafrechtlichen Besonderheiten es im jeweiligen Land gibt.

Gut zu wissen: Reisehinweise haben keinen direkten Einfluss auf den einzelnen Pauschalreisevertrag, sie sind rein informativ. Aufgrund dieser Informationen haben Urlauber keinen Anspruch auf kostenfreie Stornierung einer Reise.

Sicherheitshinweise informieren Reisende über aktuelle Risiken in einem Land. Je nach Einschätzung der Sicherheitslage empfiehlt das Auswärtige Amt, Reisen entweder einzuschränken oder ganz auf sie zu verzichten. Sicherheitshinweise sind rechtlich nicht bindend und berechtigen ebenso nicht zur kostenfreien Stornierung.

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Auswärtigen Amt spricht offizielle Reisewarnung aus: Kann ich von der Reise zurücktreten?

Bei einer offiziellen Reisewarnung des Auswärtigen Amts können Verbraucher ihre gebuchte Pauschalreise kostenfrei stornieren – auch ganz ohne Reiserücktrittsversicherung. Denn: Reiseveranstalter sind rechtlich an Reisewarnungen gebunden. Dies gilt etwa bei sogenannten „außergewöhnlichen, außerordentlichen Umständen”, beispielsweise durch Naturkatastrophen oder gewalttätige Unruhen.

Übrigens: Dieses Vorgehen ist keine Einbahnstraße. Auch der Reiseveranstalter kann aufgrund einer Reisewarnung den Vertrag mit euch aufkündigen.

Für Urlauber, die individuell – also Flüge und Hotel separat – gebucht haben, gilt das Pauschalreiserecht übrigens nicht. Eine geltende Reisewarnung ist jedoch ein starkes Indiz dafür, dass beispielsweise gebuchte Flüge nicht stattfinden können. Storniert die Airline den Flug von sich aus, muss sie das gesamte Geld für die Tickets zurückzahlen.

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Reiserücktritt bei Reisewarnung erklären – wann und worauf achten?

Einen Rücktritt nach §651h Abs. 3 BGB sollte man erst erklären, wenn eine recht präzise Prognose über die zum geplanten Reiseantritt voraussichtlich herrschenden, unvermeidbaren außergewöhnlichen Umstände mit erheblicher Beeinträchtigung des Urlaubs getroffen werden kann. In der Regel dürfte es schwierig sein, so etwas weit im Voraus sagen zu können. Einige Juristen gehen davon aus, dass eine einigermaßen sichere Prognose erst etwa ab vier Wochen vor Reiseantritt möglich ist.

Entscheidend ist die Einschätzung zum Zeitpunkt des Rücktritts also, inwiefern die Prognose dann überzeugend zu stellen war. Tritt man zu früh zurück, wird der Veranstalter für die Stornierung seine Stornopauschalen in Rechnung stellen.

Was tun, wenn die Reisewarnung während des Urlaubs kommt?

Es kann aber natürlich auch passieren, dass eine Reisewarnung erst dann ausgesprochen wird, wenn man sich bereits am Urlaubsort befindet. In diesem Fall sollten sich Pauschalurlauber unbedingt an ihren Reiseveranstalter wenden. In aller Regel sollte sich dieser darum bemühen, euch aus der Gefährdungszone herauszubringen – sei es durch einen Hotelwechsel oder eine frühzeitige Heimreise.

Seid ihr als Individualtouristen unterwegs, besteht eine solche Absicherung nicht und ihr müsst euch selbst um eine Alternative kümmern.

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Reisewarnung vom Auswärtigen Amt! Greift die Reiserücktrittsversicherung?

Wie schon erklärt, können Pauschaltouristen auch ohne Reiserücktrittsversicherung vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine offizielle Reisewarnung vorliegt und im Urlaub sind sie im Regelfall über ihren Reiseveranstalter abgesichert.

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Anders sieht es bei Individualtouristen aus. Und liegt für euer Reiseziel eine Reisewarnung vor, greifen auch viele private Reiseversicherungen nicht. Die Sparkassen-Versicherung Sachsen erklärt, dass dies insbesondere Reiserücktrittsversicherungen und Reiseabbruchversicherungen betreffe. In der Regel sei es sogar so, dass Versicherer Reisewarnungen von vorneherein ausschließen. Wer eine private Reiseversicherung hat, sollte daher am besten einen Blick in die AGBs werfen.

Versicherungsschutz trotz Reisewarnung? Das gilt bei Auslandskrankenversicherungen

Und dann wären da noch Auslandskrankenversicherungen: Die Sparkassen-Versicherung erklärt diesbezüglich, dass der Versicherungsschutz in aller Regel nicht greife, wenn man trotz offizieller Reisewarnung in ein bestimmtes Land reist. In diesem Fall begebe man sich in ein „vorhersehbares Risiko”. Sollte man im Urlaubsland dann erkranken oder verletzt werden und dies im Zusammenhang mit der Reisewarnung stehen, sei man nicht versichert. Alle anderen Krankheiten/Verletzungen seien jedoch nach wie vor abgedeckt. Aber auch hier gilt: Je nach Versicherung können die Regelungen variieren.

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Ihr habt Probleme mit eurem Reiseveranstalter, seid von Mängeln im Urlaubs-Hotel betroffen oder habt andere Schwierigkeiten mit eurer Reise? Dann könnt ihr euch an die RTL-Urlaubsretter wenden – ganz einfach per Telefon, WhatsApp oder E-Mail.