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Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung kommt für die Kosten auf, die man als Kunde für eine nicht angetretene Reise zahlen muss.

Reiserücktrittsversicherung

Mit einer Reiserücktrittsversicherung versichert sich der Kunde gegen das Risiko, für eine gebuchte Reise den Preis zahlen zu müssen, obwohl die Reise nicht angetreten wird. Der Vertragspartner des Versicherten bezahlt in einem solchen Fall dem Reiseveranstalter die vertraglich vereinbarten Stornobeträge oder erstattet dem Versicherten bereits bezahlte Beträge für die Reise. Auch der Reiseveranstalter selbst kann eine solche Versicherung anbieten.

Sicherheit für den Reisenden

Eine Reiserücktrittsversicherung kann den Verbraucher vor hohen Kosten im Fall des Nichtantritts einer Reise bewahren. Denn die meisten Reiseveranstalter verlangen bei einem Rücktritt vom Reisevertrag Stornierungskosten. Diese sind in der Regel gestaffelt: Je näher die Rücktrittserklärung am vereinbarten Reiseantrittsdatum liegt, desto höhere Gebühren werden für die Stornierung der Reise verlangt. Nach Art. 250 § 3 Nr. 8 EGBGB sind Veranstalter von Pauschalreisen verpflichtet, den Verbraucher auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung hinzuweisen.

Vertragsdetails sind wichtig

Viele Reiseveranstalter bieten gleichzeitig mit dem Vertragsabschluss eine zusätzliche Reiserücktrittsversicherung an, die man vor allem bei Online-Abschlüssen durch einen einfachen Klick dazubuchen kann. Es ist hier – wie bei allen anderen Versicherungen –ratsam, sich vor dem Abschluss eingehend mit den Vertragsbedingungen zu beschäftigen. Dazu gehören vor allem eventuelle Selbstbeteiligungen, Ausschlussklauseln sowie Details zum versicherten Risiko. Für Verbraucher lohnt es sich, die Bedingungen verschiedener Versicherer zu vergleichen. Es besteht keine Pflicht, die vom Reiseveranstalter angebotene Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Versicherte Risiken

Die Versicherer beschränken ihre Leistungen in der Regel darauf, dass die Reise nur aus bestimmten Gründen nicht angetreten wird. Je nach Tarif gibt es unterschiedliche Risiken, gegen die man sich versichern kann. Als Faustregel gilt: Je mehr Risiken versichert sind, desto höher ist die Versicherungsgebühr. Zu den von den Versicherungen erfassten Gründen zählen meistens schwere Krankheiten oder Todesfälle. Reiserücktrittsversicherungen springen zum Teil auch dann ein, wenn eine bereits begonnene Reise abgebrochen wird.