Jetzt schon Urlaub für 2021 buchen?
Mit dieser Versicherung sind Sie trotz Corona auf der sicheren Seite!
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Reise buchen trotz fortwährender Corona-Pandemie?
Vor allem angesichts des trüben, nass-kalten Wetters sehnen wir uns nach Urlaub. Doch bei all dem Fernweh fragen sich viele: Sollte ich jetzt tatsächlich schon eine Reise für das nächste Jahr buchen? Was passiert, wenn ich wegen der Corona-Pandemie doch nicht reisen darf? Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wichtig. Aber welche ist die richtige?
Finanztest hat 130 Reiserücktrittsversicherungen gecheckt
Angesichts der hohen Infektionszahlen steht es tatsächlich noch in den Sternen, ob und wie Reisen im Jahr 2021 möglich sein werden. Wichtiger denn je scheint die richtige Vorbereitung. Denn mit einer geeigneten Reiseversicherung können Sie verhindern, dass Sie im Fall der Fälle auf den Kosten sitzen bleiben. Finanztest hat über 130 Versicherungen geprüft und festgestellt: Nur 16 der Anbieter sichern auch bei Reisen während der Corona-Pandemie ab. Da lohnt sich also der Vergleich. Welche Reiserücktrittversicherung empfehlenswert ist und von welcher Sie besser die Finger lassen sollten, sehen Sie im Video.
Darauf sollten Sie bei Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung achten
Wählen Sie die Option „ohne Selbstbeteiligung“
Auch wenn Reiserücktrittsversicherungen, die mit einer Selbstbeteiligung angeboten werden, auf den ersten Blick günstiger sind: Im Schadensfall schlagen sie teuer zu Buche. Viele Versicherungen verlangen im Fall der Fälle bis zu 20 Prozent des Reisepreises. Und dies kann – je nach Preis der Reise – im Ernstfall deutlich teurer ausfallen als die Mehrkosten für eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung.
Prüfen Sie vor Abschluss, in welchen Fällen die Versicherung tatsächlich greift!
Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung nicht automatisch und in jedem Fall die Reisekosten. Denn einige Gründe sind oft ausgeschlossen. So erstattet beispielsweise nicht jede Versicherung den Reisepreis, wenn ein mitreisendes Familienmitglied vor Antritt der Reise erkrankt – obwohl die Familie die Reise dann nicht antreten kann.
Folgende Ereignisse und Umstände sollten abgesichert sein
- Unvorhersehbare Erkrankungen (keine chronischen Krankheiten)
- Todesfälle im nahen Umfeld
- Unfälle
- Impfunverträglichkeiten
- Verspätung der Verkehrsmittel bei Anreise zum Flughafen
- Komplikationen bei einer Schwangerschaft
- Unvorhergesehene Ereignisse wie Hausbrand, Überschwemmungen
Versichern Sie den Reiseabbruch mit
Es kann immer der Fall eintreten, dass Sie Ihre Reise zwar antreten und beginnen können, dann jedoch am Urlaubsort durch einen Unfall oder einen Todesfall in der Familie die Reise abbrechen müssen. Daher sollte auch ein Reiseabbruch mit in Ihrer Versicherungs-Police erfasst sein.
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