Wie sinnvoll sind Reiseversicherungen?

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dpa, A2800 epa Courgar Helicopter HO

Was Sie für Ihren Urlaub wirklich wissen müssen

So ein Pech! Ausgerechnet in der Zeit, in der Sie sich erholen wollen, werden Sie krank. Manche erwischt es dabei so schlimm, dass ein Arztbesuch oder ein Krankenhausaufenthalt vor Ort nötig ist. Dann sind Betroffene sehr froh, wenn Sie sich schon vorher einmal über die Lage informiert und möglicherweise eine Reiseversicherung abgeschlossen haben.

Im Urlaub innerhalb Europas sind gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich so geschützt wie die Bewohner des betreffenden Staates. Das ist aber nicht selten weniger umfangreich als hierzulande - und betrifft 38 Länder - von Belgien über Malta bis zum griechischen Teil von Zypern.

Sie sollten sicherstellen, dass Sie ihre Versicherungskarte mitnehmen - auf der Rückseite sollte "Europäische Krankenversicherungskarte" (EHIC) ausgewiesen sein. Ist das nicht der Fall, können Sie sich eine Anspruchsbescheinigung von Ihrer Krankenkasse ausstellen lassen.

Vor Ort kann es bei einem Arztbesuch oder einem Krankenhausaufenthalt schnell zu Schwierigkeiten kommen, weil eine örtliche Praxis einen Patienten nicht oder nur gegen Gebühr behandeln will. Höhere Eigenbeteiligungen sind in anderen Ländern eher Standard als die Ausnahme. Zuzahlungen werden häufig auch von denen eingefordert, die sich zu Hause eine Zuzahlungsbefreiung zusichern haben lassen. Im Normalfall müssen Betroffene vor Ort erstmal zahlen und die Angelegenheit dann nach Rückkehr nach Deutschland mit ihrer Krankenkasse klären.

Wer sich unsicher ist, weil ihm beispielsweise ein bestimmter Betrag zu hoch ist, der sollte sich schon während des Urlaubs telefonisch an seine Krankenkasse wenden. Dafür muss man natürlich die entsprechende Nummer parat haben.

Mit Auslandsreise-Krankenversicherung auf der sicheren Seite

Wer nicht nur in entfernten Ländern, sondern auch in Europa sicher gehen möchte, der schließt rechtzeitig vor Urlaubsbeginn eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die schon für Jahresbeiträge von weniger als 10,- Euro (Singles) beziehungsweise 20,- Euro (Familien) zu haben ist.

Viele Experten halten den Abschluss einer solchen Reisekrankenversicherung für empfehlenswert. Die Kosten, die bei einer Behandlung im Ausland entstehen können, sind teilweise enorm hoch, und die Wahrscheinlichkeit, im Urlaub zu erkranken, ist höher, als viele glauben. Gerade nach der oft stressigen Phase der Urlaubsvorbereitungen und der Vorkehrungen für die Urlaubsvertretung am Arbeitsplatz, kann es im Urlaub zu einer Krankheit kommen.

In solch einer privaten Reisekrankenversicherung, sollte auf jeden Fall auch ein medizinisch notwendiger Rücktransport an den Wohnort mit inbegriffen sein. Die gesetzlichen Kassen dürfen solche Kosten nicht übernehmen. Außerdem sollten Sie prüfen, ob auch eine Reiseunfallversicherung zum Komplettpaket dazu gehört.

Viele Versicherungsunternehmen bieten ihren Kunden einen Komplettschutz an, in denen die einzelnen Versicherungen als Paket zusammengefasst sind. In der Regel haben diese Pakete den Vorteil, dass sie etwas günstiger sind als wenn jede Versicherungen einzeln für sich abgeschlossen wird.

Üblich ist im Übrigen eine Reise-Krankenpolice, die für alle Aufenthalte im Ausland bis zu 6 Wochen gilt. Es gibt aber auch anderen Policen, die für länger geplante Reisen Versicherungsschutz bietet.

Wichtig ist: Die Policen erstatten meist nur das medizinisch Notwendige (ambulant, stationär, Zahn). Eben eine Grund-Versorgung vor Ort am Reiseort.

Obwohl durch die Werbung oft der Eindruck entsteht, dass alle Kosten übernommen würden, ist das nicht der Fall. Vielmehr gilt: Es werden nur die Kosten übernommen, die durch die Versicherungsbedingungen geregelt sind. Es gibt da einige Klauseln, die immer wieder für Auseinandersetzungen (auch gerichtliche) zwischen Versicherer und Kunden sorgen. Also lesen Sie den Versicherungsvertrag aufmerksam durch.

Reiserücktritts-Versicherung schützt ebenfalls

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dpa, Gustavo Amador

Recht praktisch, wenn auch nicht zwingend notwendig, ist eine Reiserücktritts-Versicherung. Diese können bei den meisten Reisen direkt dazu gebucht werden, aber genauso gut bei externen Anbietern wie beispielsweise dem ADAC abgeschlossen werden. Erstattet werden dann die der vertraglich geschuldeten Stornokosten bis zur Höhe der jeweils vereinbarten Versicherungssumme bei Reiserücktritt z.B. wegen: Krankheit, Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes usw.

Wichtig dabei ist, dass die Krankheit vor dem Urlaub relativ unerwartet eintritt. Verschlimmert sich beispielsweise eine bereits vorhandene Krankheit oder wird der Urlauber nicht rechtzeitig fit, obwohl er das gehofft hatte, so muss die Versicherung im Regelfall dafür nicht eintreten.

Sie können ebenfalls eine Reiseabbruchversicherung, bei der Reisende bis zum Ende des Urlaubs abgesichert sind, abschließen. Dies bezieht sich dann aber nicht auf eine medizinische Behandlung, sondern auf die noch übrigen Kosten aufgrund eines vorzeitigen Abbruchs der Reise.