Was ist eine Krankenversicherung?
Der Begriff Krankenversicherung steht sowohl für das Produkt Krankenversicherung als auch einen Versicherer, der diese anbietet. Das Grundprinzip ist, dass viele Menschen monatlich Beiträge einzahlen, aus denen dann die Arzt- und Krankenhauskosten der Mitglieder getragen werden. Da auf diesem Weg eine Gemeinschaft für ihre Mitglieder sorgt, spricht man auch vom Solidaritätsprinzip. Der Krankenversicherer fungiert dabei als übergeordnete Instanz, die die Gelder verwaltet und sich um Ein- und Auszahlungen kümmert.
Eine kleine Geschichte der Krankenversicherung
In Deutschland wurde die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 1883 eingeführt. Sie sollte es jeder Person ermöglichen, unabhängig vom Einkommen ärztliche Hilfe zu erhalten. Um dies sicherzustellen, ist sie eine Pflichtversicherung. Jede Person, die im Angestelltenverhältnis arbeitet, muss Beiträge einzahlen. Dabei übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte. Anders sieht es bei Selbstständigen aus. Diese sind, bis auf wenige Ausnahmen, von der Versicherungspflicht befreit.
Die Private Krankenversicherung
Im Gegensatz dazu ist die Private Krankenversicherung (PKV) nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wer sich auf diesem Weg versichern möchte, muss entweder selbstständig tätig oder aufgrund seiner Einkommenshöhe von der Versicherungspflicht befreit sein. Private Krankenversicherer sind Wirtschaftsunternehmen, die in der Gestaltung ihrer Produkte große Freiheiten genießen. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, Personen aufgrund ihres Gesundheitszustands abzulehnen. Da sie dadurch geringere Kosten haben, können Sie umfangreichere Leistungen anbieten. Ein weiterer Unterschied zur GKV ist die Beitragskalkulation: Ein Gesetzlicher Krankenversicherer berechnet seinen Beitrag nach dem Einkommen seines Kunden. In der PKV hingegen wird nach Alter und Gesundheitszustand kalkuliert.
Eine Private Krankenversicherung als Zusatzversicherung
Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, die Leistungen der GKV über Zusatzversicherungen aufzustocken. Dabei handelt es sich um kleinere Versionen einer Privaten Krankenversicherung, die sich beispielsweise auf Zahnersatz oder Krankenhausleistungen beschränken. Ebenso lassen sich auf diesem Weg Dinge versichern, die Gesetzliche Krankenversicherer nicht anbieten. Dazu zählen Sehhilfen und Besuche beim Heilpraktiker. Bei Zusatzversicherungen erfolgt eine Gesundheitsprüfung (Fragebogen im Antrag), anhand der entschieden wird, ob der Kunde versichert werden kann. Eine Sonderregelung gilt für Beamte. Deren Versicherungsschutz stellt eine Mischung aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung dar. Man spricht hier von der sogenannten "Beihilfe".