Heinz Hoenig braucht überlebensnotwendige OP, ist aber nicht versichert

Wenn der Eingriff zu teuer ist: Muss ein Arzt trotzdem operieren, Dr. Specht?

von Vera Dünnwald

Die Sorgen um Heinz Hoenig (72) reißen nicht ab.
Aktuell liegt der Schauspieler auf der Intensivstation und wartet auf eine lebensrettende Operation. Problem: Er ist nicht krankenversichert, für seine medizinische Versorgung werde laut Management eine „höhere sechsstellige Summe“ benötigt. Wir haben uns gefragt: Muss ein Arzt trotzdem operieren, wenn ein Patient nicht für seinen Eingriff aufkommen kann? Mehr dazu seht ihr im Video.
Außerdem haben wir bei Allgemeinmediziner und Medizinjournalist Dr. Christoph Specht nachgefragt.

Heinz Hoenigs dramatischer Gesundheitszustand - Familie sammelt Spenden für die OP

Seit seinem gesundheitlichen Zusammenbruch vor rund einer Woche verschlechtert sich der Zustand von Heinz Hoenig weiter.

Tagelang wartete der beliebte Schauspieler in einer Berliner Klinik auf seine Herz-OP, jetzt liegt er auf der Intensivstation und wird langsam aus dem künstlichen Koma geholt. Denn: Nicht nur die Herzprobleme machen dem 72-Jährigen zu schaffen. Darüber hinaus sei ein Loch in der Speiseröhre entdeckt worden, wie seine Frau Annika Kärsten-Hoenig (39) am vergangenen Wochenende berichtete.

Nicht nur sein Gesundheitszustand ist dramatisch: Der Ex-Dschungelcamp-Bewohner ist nicht krankenversichert und hat nicht genug Rücklagen, um eine Operation im „höheren sechsstelligen“ Bereich stemmen zu können. Deswegen sammelt sein Management nun – gemeinsam mit Hoenigs Familie – Spenden. Das Spendenziel auf der GoFundMe-Seite wurde auf 150.000 Euro (Stand: 6. Mai) hochgesetzt.

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Die Zeit läuft. Denn Heinz Hoenig ist schwer krank.

Was aber, wenn das benötigte Geld nicht rechtzeitig zusammen kommt? Kann, muss oder darf der behandelnde Arzt die lebensnotwendige Operation dann überhaupt durchführen?

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Versicherung und Ärztepflicht: Was tun, wenn jemand ohne Krankenversicherung im Krankenhaus landet?

Ist man als Arzt tätig, schwört man den sogenannten Eid des Hippokrates, ein Gelöbnis, das die ärztliche Ethik unterstreicht: „Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein“, heißt es dazu beispielsweise auf der Webseite der Ärztekammer Nordrhein.

Und: Seit 2009 gibt es in Deutschland die Pflicht, versichert zu sein. Entweder gesetzlich bei einer der vielen verschiedenen Krankenkassen, wenn man angestellt ist und ein gewisses Gehalt nicht überschreitet – oder aber privat. Dann muss man sich selbst um seine Versicherung bei einem privaten Anbieter kümmern, etwa wenn man mehr verdient, Künstler oder selbstständig ist.

Dr. Specht erklärt dazu im RTL-Interview: „Der Unterschied liegt darin, dass bei einer privaten Krankenversicherung ein individueller Vertrag abgeschlossen wird. Darin enthalten sind bestimmte gesetzliche Vorgaben, aber eben auch einzelne Bedingungen, die ausgehandelt werden können. Es gibt bestimmte Tarife, die je nach Leistung dann mit eher niedrigeren oder eben höheren Beiträgen einhergehen.“

Wie ist also die Regelung, wenn jemand ohne Krankenversicherung im Krankenhaus landet und dort behandelt werden muss?

Der Allgemeinmediziner sagt: „Wenn jemand nicht versichert ist, dann muss ein Arzt oder ein Krankenhaus diesen Patienten NICHT behandeln. Es sei denn, es handelt sich um einen Notfall.“ Denn befindet sich ein Patient in einem akuten Zustand, werde immer behandelt.

„Bei einem Unfall oder Schlaganfall, wenn der Patient in Lebensgefahr schwebt, fragt niemand vorher nach dem Versichertenkärtchen. Irgendwann kommt die Frage aber auf. Bei Heinz Hoenig war ja schnell klar, dass er nicht versichert ist, das Krankenhaus weiß also in seinem Fall Bescheid – und wird notfallmäßig behandeln“, so der Mediziner.

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„Das Krankenhaus wird versuchen, das Geld einzutreiben – im Zweifel bleibt es aber auf den Kosten sitzen“

Aber: „Nach der Behandlung, wenn alles Weitere ansteht, wird sich das Krankenhaus schon die Frage stellen: Wer kommt hierfür eigentlich auf? Denn das Krankenhaus hat den Behandlungsvertrag so gesehen mit Heinz Hoenig abgeschlossen und wird sich an ihn halten wollen. Wenn er nicht zahlen kann, werden Behandlungen – zum Beispiel das Nachsorgen einer Wunde – ausgesetzt, die Klinik macht ‘nur noch’ das Allernötigste“, sagt Specht.

Im Zweifel würde das Sozialamt als letzte Instanz einschreiten – insofern eine Hilfsbedürftigkeit nachgewiesen werden könne. Der Experte sagt: „Das ist alles ein ganz schöner bürokratischer Prozess. Denn auch das Sozialamt will das Geld wahrscheinlich nicht unbedingt bezahlen.“

Doch der Allgemeinmediziner gibt auch Entwarnung: „Hier wird das anders sein. Heinz Hoenig ist ein Promi, der in einer angesehenen Berliner Klinik behandelt wird. Die werden das wahrscheinlich schon aus Prestigegründen nicht machen. Der Leistungs- und Kostenträger, also das Krankenhaus, wird schon versuchen, das Geld bei Hoenig einzutreiben – im Zweifel bleibt es aber auf den Kosten sitzen.“

Ein Dilemma für die behandelnden Ärzte gebe es am Ende des Tages allerdings nicht. „Die Ärzte sind Angestellte des Krankenhauses und arbeiten ganz normal nach medizinischer Vorgabe“, so Specht.

Alles in allem sei es eine „ganz blöde Situation“ und sowohl die bevorstehende, benötigte Operation von Heinz Hoenig als auch sein Zustand „hochriskant“.

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