Stornieren? Abbruch? Geld zurück?

Waldbrände im Urlaub: Diese Rechte haben Reisende, wenn es in der Urlaubsregion brennt

Waldbrand auf Teneriffa
In den letzten Jahren waren immer wieder Urlaubsregionen von Waldbränden betroffen.
www.imago-images.de, IMAGO/ABACAPRESS, IMAGO/Europa Press/ABACA

Der Klimawandel macht sich auch im Urlaub bemerkbar!
Immer wieder kam es in den letzten Jahren in beliebten Urlaubsregionen zu verheerenden Waldbränden. Doch was tun, wenn das eigene Ziel betroffen ist?

Kann ich meinen Urlaub bei Waldbränden abbrechen?

Wenn es im Urlaub zu Waldbränden komme, gehe es bei der Frage um eine Rückzahlung des Reisepreises immer darum, ob hiervon der Leistungsbereich des Vertrages betroffen bzw. beeinträchtigt sei: „Solange im Hintergrund die Wälder brennen, ist das zwar bedauerlich für die Leute, die es betrifft, aber zunächst mal ohne Auswirkungen auf den Reisevertrag, der regelmäßig an der Küste ‘abgearbeitet’ wird“, erklärt Paul Degott, Anwalt für Reiserecht.

Das Ganze drehe sich allerdings, wenn der Waldbrand fortschreite, immer näher ans Urlaubsgebiet komme und dann der Aufenthalt vor Ort beeinträchtigt sei, so der Rechtsanwalt. Das könne beispielsweise durch dicken Qualm oder Rauch mit Asche in der Luft oder exzessive Feuerwehreinsätze sein.

Sei der Urlaub dann grundlegend nicht mehr so, wie es mal vertraglich vereinbart war, könne man Degott zufolge durchaus sagen, dass der Aufenthalt nicht mehr zumutbar, die Reise erheblich beeinträchtigt sei und man diese abbrechen wolle. Solche Fälle habe es durchaus schon gegeben, beispielsweise in Form von Evakuierungen. Richtwert sei hier immer der Soll-Ist-Vergleich, erklärt der Rechtsanwalt: Was sollte eigentlich sein, wie ist es tatsächlich gewesen? Die Differenz ergebe dann die Minderung oder das Recht auf Urlaubsabbruch.

Notstand ausgerufen: Was bedeutet das für Urlauber?

Werde der Notstand ausgerufen, sei das eine behördliche Anordnung, sagt Degott. Die Behörden machen dann Vorgaben, wie man sich zu verhalten habe, beispielsweise dürfe dann das Ferienhaus oder das Hotel nicht verlassen werden oder Strände würden gesperrt.

„Dann haben wir eine Situation von außerordentlichen Umständen, die dazu führt, dass die Reise an dieser Stelle zu Ende ist“, erklärt der Rechtsanwalt. „Man ist nicht dahingefahren, um die Suppe im Hotel zu essen, sondern letzten Endes, um sich draußen zu bewegen, am Strand zu sein und vergnügt Urlaub zu haben. Das geht in einer Notstand-Situation mit Sicherheit nicht mehr.“

Im Video: SO kommt ihr im Urlaub zu eurem Recht!

Waldbrände: Kann man die Reise im Vorfeld stornieren?

Wenn ihr im Vorhinein mitbekommt, dass es in der Region des gebuchten Urlaubes zu Bränden kommt, empfiehlt es sich zum einen, sich eng mit dem Reiseveranstalter abzustimmen und dort nachweisbar nach der Situation im gebuchten Hotel und dem gebuchten Urlaubsort zu fragen - sofern dieser in einer Brandregion liegt. Nachweisbar bedeutet: Tretet am besten schriftlich, per Mail, mit eurem Reiseveranstalter in Kontakt. Eine genauere Prognose, inwiefern ein Urlaub vor Ort zumutbar ist oder nicht, lässt sich normalerweise erst kurz vor der Reise stellen, sprich wenige Tage vorher.

Wer seine Reise individuell - also Flug und Hotel separat - gebucht hat, der hat normalerweise kaum Möglichkeiten, kostenfrei von diesen einzelnen Verträgen zurückzutreten - es sei denn, Flug und/oder Hotel/Mietwagenangebote fallen wegen der Brände komplett aus oder der Urlaubsort ist wegen Sperrungen vor Ort oder wegen Evakuierungen gar nicht zu erreichen.

Bei Pauschalreisen hängt die Möglichkeit eines Rücktrittes wegen „außergewöhnlicher Umstände” (wie einem Waldrand) davon ab, ob sie unvermeidbar sind und eine erhebliche Beeinträchtigung des gebuchten Urlaubs darstellen. Das bedeutet in der Praxis: Die Auswirkung auf den eigenen, konkreten Urlaub muss sehr unmittelbar, direkt und erheblich zu erwarten sein. Die Brände müssten also in der Nähe des Urlaubsortes oder des Urlaubshotels sein und eine Gefährdung z. B. durch Rauch recht akut sein.

Generell ist es sinnvoll, erst einmal auszuloten, zu welchen Abhilfe-Angeboten der Reiseveranstalter von sich aus bereit ist. Eine vorschnelle Selbsthilfe - also Stornierung oder Umbuchung - könnte nämlich einen späteren Rechtsstreit nach sich ziehen, wenn der Veranstalter die dadurch entstandenen Mehrkosten beispielsweise nicht erstatten möchte.

Meldet euch bei den RTL-Urlaubsrettern!

Ihr benötigt noch mehr konkrete Hilfe bei euren Reise-Problemen oder wollt uns Fotos/Videos schicken? Dann macht das ganz einfach per Mail an urlaubsretter@rtl.de oder WhatsApp an 0170/4564949.