Mittel zur Verhinderung und Aufklärung von StraftatenWie funktioniert die Vorratsdatenspeicherung?
Im großen RTL Spezial „Angriff auf unsere Kinder und was WIR dagegen machen können“ wurde eindrücklich gezeigt, wie die Datenspuren, die Pädokriminelle im Netz hinterlassen, gezielt gegen sie eingesetzt werden können. Erleichtern soll das auch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, mit dem gesammelte Daten zur Verfolgung und Verhinderung von Straftaten genutzt werden können.
Das Gesetz zur Vorratsspeicherung nimmt Telekommunikationsdienstleister in die Pflicht, bestimmte Daten ihrer Kunden – etwa Telefonnummern, Standortdaten oder IP-Adressen – zu speichern und unter Umständen an öffentliche Stellen weiterzugeben. Die Daten werden dabei zunächst ohne Anlass „auf Vorrat“ gespeichert. Wie genau die Vorratsdatenspeicherung funktioniert, sehen Sie im Video oben.
Telekommunikationsdienstleister sind zur Speicherung verpflichtet
Mit der Vorratsdatenspeicherung ist eine Erhebung und dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten gemeint, die zunächst ohne explizit festgeschriebenen Zweck oder Grund erfolgt. Damit gesammelte Daten sollen jedoch öffentlichen Stellen zugänglich gemacht werden können und zur Aufklärung beitragen, wenn gegen eine bestimmte Person der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht.
Solche personenbezogenen Daten sind zunächst nicht ohne Weiteres einsehbar. Allerdings sind die Telekommunikationsdienstleister dazu verpflichtet, derartige Daten zu jeder Person regelmäßig und für mehrere Wochen zu speichern. Auf berechtigte Anfrage hin müssen sie diese Daten dann an Behörden wie etwa Polizei und Staatsanwaltschaft oder den Verfassungsschutz herausgeben. Damit sollen die gespeicherten Daten zur Aufklärung von Straftaten sowie zur Abwehr von Gefahren genutzt werden können – sie unterliegen aber dennoch dem Datenschutz.
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