"Unverschämtheit"
Längerer Genesenenstatus als bei Bürgern: Unionsfraktion kritisiert Sonderregel für Abgeordnete scharf

Trotz der Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate für die Bürger gilt im Bundestag teilweise weiter die alte Frist. Aus den Reihen der Unionsfraktion kommt deutliche Kritik daran. So macht Ex-Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU) etwa den Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dafür verantwortlich.
„Damit hat Lauterbach der Demokratie einen Bärendienst erwiesen"
„Den Genesenenstatus fachlich fragwürdig auf drei Monate zu verkürzen, aber für den Bundestag bei sechs Monaten zu belassen, ist eine Unverschämtheit“, erklärte der ehemalige Bundesverkehrsminister. „Damit hat Lauterbach der Demokratie einen echten Bärendienst erwiesen.“
Im RTL/ntv-Frühstart stimmte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion Tino Sorge dem zu. Man dürfe "keine Zweiklassengesellschaft" bilden. Wenn es medizinisch fachliche Gründe dafür gäbe, dass man diesen Genesenenstatus von sechs auf drei Monate herabsetzt, dann müsse das für alle gelten. "Man kann nicht sagen, im Bundestag gelten andere Regeln."
Bundestagspräsidentin kann Regelung ändern
Die Ausnahmeregelung für Abgeordnete betrifft laut einem Sprecher des Bundestags den Zugang zum Plenum und zu den Ausschüssen. Für den Zugang zum Arbeitsplatz, also zu den Büros von Abgeordneten, Fraktionen und Bundestagsverwaltung, gelte hingegen die auf 90 Tage verkürzte Frist nach dem Infektionsschutzgesetz.
Die Regelung kann von Bundestagspräsidentin Bas über eine Änderung ihrer Allgemeinverfügung angepasst werden. „Angesichts der sehr dynamischen Lage, die mit einigen Unsicherheiten verbunden ist, des gestrigen Bund-Länder-Treffens, der Erfahrungen der aktuellen Sitzungswoche und des weiteren Pandemiegeschehens wird fortlaufend analysiert, ob Änderungen der Allgemeinverfügung angezeigt sind“, erklärte der Bundestagssprecher. (agr/dpa)
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