Das müsst ihr wissenRundfunkbeitrag: Bankverbindung und Zahlungsinfos bei Überweisung von GEZ-Gebühren

von Katharina Montada

Wir alle kennen sie: Die weißen Briefe, die alle paar Monate in unserem Briefkasten landen und die Aufschrift „Beitragsservice“ tragen!
Für die öffentlich-rechtlichen Sender von ARD und ZDF ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Die meisten von uns legen 18,36 Euro pro Monat für die Nutzung der öffentlich-rechtlichen Medien hin. Bei der Zahlung gibt es einiges zu beachten. Hier erfahrt ihr, was ihr zu Bankverbindung, SEPA-Lastschrift und Überweisung wissen müsst.

Zahlung des Rundfunkbeitrags: An diese Bankverbindung müsst ihr überweisen

Auf welches Konto ihr die monatlich 18,36 Euro Rundfunkbeitrag überweist, hängt davon ab, in welchem Bundesland ihr lebt. Denn je nach Wohnort sind unterschiedliche Rundfunkanstalten für den Beitrag zuständig. Wir zeigen euch eine Tabelle mit allen aktuellen Bankverbindungen.

Lese-Tipp: Runfunkbeitrag soll 2025 schon wieder steigen – auf DIESEN Betrag!

BundeslandRundfunkanstaltBankverbindung
Baden-WürttembergSWRLandesbank Baden-Württemberg Stuttgart
IBAN: DE26 6005 0101 0001 3628 26
BayernBRBayerische Landesbank München
IBAN: DE28 7005 0000 0002 0241 00
BerlinRBBLandesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE85 5005 0000 0000 2345 67
BrandenburgRBBLandesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE85 5005 0000 0000 2345 67
BremenRBNorddeutsche Landesbank
IBAN: DE25 2505 0000 1071 2345 67
HamburgNDRLandesbank Baden-Württemberg
IBAN: DE11 6005 0101 0002 0053 33
HessenHRLandesbank Hessen-Thüringen Frankfurt/Main
IBAN: DE93 5005 0000 0000 1234 55
Mecklenburg-VorpommernNDRLandesbank Baden-Württemberg
IBAN: DE11 6005 0101 0002 0053 33
NiedersachsenNDRLandesbank Baden-Württemberg
IBAN: DE11 6005 0101 0002 0053 33
Nordrhein-WestfalenWDRLandesbank Hessen-Thüringen Düsseldorf
IBAN: DE54 3005 0000 0001 1111 11
Rheinland-PfalzSWRLandesbank Baden-Württemberg Stuttgart
IBAN: DE26 6005 0101 0001 3628 26
SaarlandSRLandesbank Saar Saarbrücken
IBAN: DE87 5905 0000 0008 2720 72
SachsenMDRLandesbank Hessen-Thüringen Erfurt
IBAN: DE24 8205 0000 3012 3456 78
Sachsen-AnhaltMDRLandesbank Hessen-Thüringen Erfurt
IBAN: DE24 8205 0000 3012 3456 78
Schleswig-HolsteinNDRLandesbank Baden-Württemberg
IBAN: DE11 6005 0101 0002 0053 33
ThüringenMDRLandesbank Hessen-Thüringen Erfurt
IBAN: DE24 8205 0000 3012 3456 78

GEZ-Gebühren: SEPA-Lastschrift und Überweisung - Die Abbuchungstermine 2023

Die Rundfunkgebühren von ARD, ZDF und Deutschlandradio lassen sich in unterschiedlichen Zahlungsrhythmen begleichen. Je nach gewählter Zahlung können sich die Abbuchungs- und Zahlungstermine unterscheiden.

Gesetzliche Zahlungsweise: Vierteljährliche Zahlung

Die gesetzliche Zahlungsweise für den Rundfunkbeitrag beläuft sich auf eine Abbuchung alle drei Monate. Der Beitrag von insgesamt 55,08 Euro (3 x 18,36 Euro) wird in der Mitte von drei Monaten von eurem Konto abgebucht. Der Termin ist dabei abhängig vom Monat eurer Anmeldung beim Beitragsservice. Habt ihr euch beispielsweise zum 1. April eines Jahres angemeldet, gilt der Beitrag für die Monate April, Mai und Juni und wird genau in der Mitte, das heißt zum 15. Mai abgebucht. Solltet ihr den Betrag nicht per Lastschrift bezahlen, sondern selbst überweisen, gilt als Zahlungsziel ebenfalls der 15. Mai.

Vierteljährliche Zahlung

Der Rundfunkbeitrag kann auch vierteljährlich, das heißt alle drei Monate zum Anfang des jeweiligen Monats überwiesen oder abgebucht werden. Dabei zahlt man für die drei folgenden Monate im Voraus, das wären z.B. von Januar bis März zum 1.1.23, April bis Juni zum 1.4.23, Juli bis September zum 1.7.23 und Oktober bis Dezember zum 1.10.23.

Halbjährliche Zahlung

Die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk lassen sich auch auf nur zwei Zahlungstermine aufteilen. Dabei werden jedes halbe Jahr 110,16 Euro von eurem Konto abgebucht, immer zum ersten eines Halbjahres, für das Kalenderjahr 2023 wären das der 1. Januar und der 1. Juli 2023.

Jährliche Zahlung

Wer den gesamten Rundfunkbeitrag für ein Jahr in einem Schlag bezahlen will, auf den kommen 220,32 Euro zu. Diese werden zum 1. eines jeden Jahres abgebucht bzw. überwiesen.

Lese-Tipp: Bürgergeld-Empfänger können sich von Rundfunkgebühr befreien lassen

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Rundfunkbeitrag: Die Beitragsnummer ist wichtig für die Überweisung

Ob monatliche oder jährliche Überweisung – Wenn ihr das Geld an die für euch zuständige Rundfunkanstalt überweist sollte eins nicht fehlen: Eure Beitragsnummer. Diese 9-Stellige Nummer findet ihr auf allen persönlichen Schreiben, die ihr vom Beitragsservice erhaltet. Bei der Überweisung dann einfach im Verwendungszweck angeben.

Befreiung von der Beitragspflicht - In welchen Fällen ihr nicht zahlen müsst

Einige Menschen in Deutschland sind von der Beitragspflicht der Rundfunkgebühren befreit. Dazu zählen:

  • Empfänger von Bürgergeld

  • Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten

  • Menschen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) empfangen

  • Studierende, Auszubildende und Schüler, die BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach §§ 122ff. SGB IIIerhalten, solange sie nicht bei den Eltern wohnen

  • Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten

  • Empfänger von Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG)

  • Menschen, die Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften empfangen

  • Menschen, die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG bekommen

  • Empfänger von Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1)

  • Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird

  • Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII)

Wichtig ist, dass ihr die Befreiung beim Beitragsservice beantragt. Gehört ihr zu den aufgeführten Gruppen, werdet ihr nicht automatisch befreit. Was ihr im Detail für eine Befreiung tun müssst, erfahrt ihr bei uns.

GEZ-Gebühren: Kann ich den Rundfunkbeitrag eigentlich auch in Bar zahlen?

Grundsätzlich soll die Zahlung des Rundfunkbeitrags digital erfolgen. Für Menschen, die kein Konto besitzen, gibt es aber die Möglichkeit den Beitrag auch mit Bargeld zu bezahlen. Wenn das auf euch zutrifft, müsst ihr wie folgt vorgehen:

  1. Auf der Internetseite des Rundfunkbeitrags nutzt ihr das Kontaktformular und wählt als Betreff „eine Frage zu meinem Beitragskonto stellen“ aus

  2. Schildert euer Anliegen und legt zu eurer Nachricht zwei Nachweise von unterschiedlichen Geldinstituten bei, die die Einrichtung eines Kontos abgelehnt haben. Diese Nachweise dürfen dabei nicht älter als ein Jahr sein.

  3. Nach Prüfung eurer Nachweise sollte sich die für euch zuständige Rundfunkanstalt bei euch melden und im besten Falle mit euch einen Termin für eine Barzahlung an eurem Wohnsitz vereinbaren.

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