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GEZ (Gebühreneinzugszentrale)

GEZ steht für Gebühreneinzugszentrale, den Vorläufer des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices. Dieser löste die GEZ zum 1. Januar 2013 ab.

GEZ (Gebühreneinzugszentrale) picture alliance / Eibner-Pressefoto

Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) war eine Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Medien, der es per Gesetz erlaubt war, in den deutschen Haushalten die Rundfunkgebühren zu erheben. Sie wurde 1973 gegründet und nahm ihre Arbeit drei Jahre später auf.

Jeder Einwohner, der in Deutschland einen Fernseher oder ein Radio besitzt, ist zur Bezahlung der GEZ-Gebühren verpflichtet. Umgangssprachlich hat sich deshalb der Begriff 'Zwangsgebühr‘ für die Rundfunkgebühr eingebürgert. Problematisch ist die Erhebung der Gebühr auch deshalb, weil diese nur die staatlichen Sender betrifft, während das Privatfernsehen eigentlich kostenfrei zu sehen ist. Auch Menschen, die auf ARD, ZDF und Co. verzichten, müssen dennoch die dafür verlangten Gebühren bezahlen. In weiten Teilen der Bevölkerung wird die Gebühr deshalb als ungerecht angesehen und oft vor Gericht angefochten. Die Begründung dafür ist häufig, dass nicht jeder Fernsehzuschauer auch automatisch die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender sehen möchte. Im Privatfernsehen sei nicht nur die Quantität an Sendungen größer; auch die Qualität dieser brauche sich vor dem Staatsfernsehen nicht verstecken.

Zum 1. Januar 2013 wurde die GEZ in ‚ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice‘ umbenannt und das Zahlungssystem reformiert. Es sieht vor, dass die Behörde pauschal für jede Wohnung Gebühren erheben darf. Dabei ist es nun unerheblich, ob und welche Geräte zum Empfang der öffentlich-rechtlichen Inhalte in einem Haushalt vorhanden sind.

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