Post kommt seit 10. Januar

Brief vom Rundfunkbeitrag: Dieses Schreiben sollten Sie nicht ignorieren

ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein Mann hält am 11.01.2013 in Berlin eine Rechnung vom Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der neue Rundfunkbeitrag ist laut einem Gutachten im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) verfassu
Seit 10. Januar erhalten viele Menschen in Deutschland sogenannte Klärungsschreiben vom Beitragsservice
dpa, Maurizio Gambarini

von Katharina Montada

Seit dem 10. Januar bekommen viele Menschen in Deutschland Post vom Beitragsservice. Der Grund: Im November 2022 hat die Gebührenzentrale neue Daten von Einwohnermeldeämtern aus ganz Deutschland erhalten und gleicht diese nun mit den eigenen ab. So sollen diejenigen ermittelt werden, die für ihre Wohnung noch keinen Beitrag zahlen. Das Schreiben sollten Sie auf keinen Fall ignorieren – denn das könnte richtig teuer werden!

Wir geben einen Überblick, wie Sie auf Post vom Beitragsservice am besten reagieren.

Rundfunkbeitrag: Angemeldet, aber trotzdem angeschrieben - Das sollten Sie tun!

Von den Einwohnermeldeämtern erhält der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio regelmäßig ausgewählte Meldedaten von volljährigen Bürgern in Deutschland. Um auszumachen, welcher Haushalt bereits Rundfunkgebühren bezahlt und welcher nicht, werden diese Daten abgeglichen. Alle Bürger, die sich keiner gemeldeten Wohnung in Deutschland zuordnen lassen, erhalten seit dem 10. Januar Post von der GEZ.

Auch wenn Sie in den letzten Jahren ihren Wohnsitz nicht gewechselt haben, sollten Sie dieses Klärungsschreiben auf keinen Fall ignorieren. Denn: Hört der Beitragsservice nichts von Ihnen, wird davon ausgegangen, dass für Ihre Wohnung noch nicht gezahlt wird. Sie haben zwei Wochen Zeit, auf das Schreiben zu reagieren. Geschieht das nicht, folgt ein Erinnerungsschreiben. Sollte das auch unbeantwortet bleiben, meldet der Beitragsservice Sie automatisch zur Zahlung von 18,36 Euro monatlich an.

Seit die Briefe am 10. Januar versendet werden, sind auch die Verbraucherzentralen mehr gefragt, denn viele Menschen wissen nicht, was es mit dem Klärungsschreiben auf sich hat. „Die Leute rufen vermehrt an und fragen, was Sie tun sollen. Da die Briefe aber nicht alle auf einmal verschickt werden, sondern nach und nach, rechnen wir mit einem stetigen Strom an Anfragen“, erklärt Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg im RTL-Interview. Der Abgleich soll nach Angaben des Beitragsservices bis Ende Juni 2023 abgeschlossen sein.

Lese-Tipp: Wichtige Änderung bei der Überweisung des Rundfunkbeitrags gilt seit Januar 2023

Rückmeldung auf Klärungsschreiben der GEZ: So geht's!

Sind Sie bereits beim Beitragsservice angemeldet, reicht es, innerhalb von zwei Wochen auf das Schreiben zu reagieren. Dazu geben Sie die entsprechende Beitragsnummer an, die Sie auf jedem persönlichen Zahlungsaufruf aus der Vergangenheit finden. Die Rückmeldung ist auch online möglich. Dazu scannen Sie einfach den auf dem Brief abgebildeten QR-Code oder gehen auf rundfunkbeitrag.de/meldedaten. Die Rückmeldung kann zudem per Post mithilfe des beigefügten Antwortschreibens erfolgen.

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Meldedatenabgleich: Zahlung des Rundfunkbeitrag rückwirkend bis 2020 möglich

Sollten Sie beitragspflichtig sein und haben für Ihre Wohnung bislang keine Gebühren bezahlt, so müsssen Sie bei der Anmeldung ihr Einzugsdatum angeben. Auch dies können Sie als Antwort auf das Klärungsschreiben tun. Im schlimmsten Falle kann es hier richtig teuer werden. Die Gebühren beziehen sich nämlich nicht nur auf alle zukünftigen Beiträge, sondern können auch rückwirkend bis zum 1. Januar 2020 eingefordert werden. Das wären rund 450 Euro auf einen Schlag, denn pro Jahr beläuft sich der Rundfunkbeitrag auf 220,32 Euro. Stichtag ist der Einzug in Ihre Wohnung. Das Datum erhält die GEZ ebenfalls aus den Daten der Einwohnermeldeämter.

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Menschen, die Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung, Bafög oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Wichtig ist: Sie müssen sich mit entsprechenden Nachweisen beim Beitragsservice melden.

Für eine eventuelle Nachzahlung nach Erhalt des Klärungsschreibens gilt: Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist rückwirkend bis zu drei Jahre lang möglich. „Das ist vor allem für Menschen, die wenig Geld haben, in der aktuellen Zeit ein Segen“, so Voß. Das Thema Befreiung oder Ermäßigung sei aber auch abseits der Klärungsschreiben eine häufig gestellte Frage bei der Verbraucherzentrale. „Leider gibt es auch viele Irrtümer beispielsweise in Bezug auf Rente oder Behinderung. Deshalb bin ich immer froh, wenn die Leute bei uns anrufen und wir das richtigstellen.“

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