Rundfunkbeitrag in Deutschland
Vor 2013 gab es in Deutschland den GEZ-Beitrag, den Haushalte bezahlten, in denen es ein Radio oder ein TV-Gerät bzw. beides gab. Ab 2013 wurde dieser Beitrag ersetzt durch den jetzigen Rundfunkbeitrag. Diesen muss nun jeder Haushalt zahlen, ganz egal, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist oder nicht. Bei diesem sogenannten Solidarmodell bezahlt jeder Haushalt monatlich 18,36 €. Genauso wie beim ehemaligen GEZ-Beitrag finanziert sich mit den Beiträgen das Programm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, dazu gehören zum Beispiel WDR, BR, NDR und ZDF. Als rechtliche Grundlage dient der von den 16 Bundesländern geschlossene Rundfunkstaatsvertrag, in dem der gesetzliche Auftrag des öffentlichen Rundfunks festgelegt worden ist.
Rundfunkbeitrag wird vom Beitragsservice eingezogen
Für die Einziehung des Rundfunkbeitrags ist der Beitragsservice zuständig. Der monatliche Beitrag wird erhoben von den unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ist somit auch keine staatliche Steuer. Die Voraussetzungen schaffen allerdings die Bundesländer. Eine Ermäßigung oder gar Befreiung von der Zahlung des Rundfunkbeitrages ist unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag möglich. Viele Menschen empfinden die Zahlung als ungerecht, zum Beispiel wenn im Haushalt weder ferngesehen noch Radio empfangen wird. Der Europäische Gerichtshof hat nach einer Klage im Dezember 2018 jedoch entschieden, dass die Gebührenpflicht rechtmäßig ist.
Kein doppelter Rundfunkbeitrag bei Zweitwohnung
Eigentümer von Zweitwohnungen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt dies seit dem 1. November 2019 auch für deren Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Sie können sich nun ebenfalls vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, sofern der Partner bereits in der Hauptwohnung davon befreit ist. Somit müssen Besitzer von Nebenwohnungen keine doppelte Zahlung leisten. Auch Paare, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung haben, werden entlastet. Ein entsprechendes Formular zur Befreiung ist online zu finden. Wer diesen Antrag stellt, muss den Bescheid über eine Zweitwohnungssteuer vorlegen bzw. die Meldebescheinigung, aus der beide Wohnungsanmeldungen und das Datum des Einzugs hervorgehen.