Gericht verdonnert sie zur Zahlung
Frau will keine GEZ-Gebühr zahlen - wegen Gott!
Eine Frau weigert sich, den GEZ-Beitrag zu entrichten. Der Grund: Die Inhalte von ARD und ZDF richten sich ihrer Meinung nach nicht an den Geboten Gottes aus. Der Fall wandert vor Gericht. Dort wird entschieden: Die Frau muss zahlen!
Rundfunkbeitrag: Sendungen sind „Sache des Rundfunks“
Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus religiösen Gründen ablehnt, muss laut Ansicht der Richter am Verwaltungsgericht Koblenz dennoch den regulären Rundfunkbeitrag zahlen. Es spiele keine Rolle, dass jemand die Inhalte der Sender ablehne. Gezahlt werden muss trotzdem!
Die Gestaltung der Sendungen sei „Sache des Rundfunks“, Gerichte sollten daher nicht über die Qualität des Programms urteilen, so die Richter weiter. „Sendungen mit dezidiert areligiösen oder auch als religiös anstößig empfundenen Inhalten“ seien zudem kein Verstoß gegen die Glaubensfreiheit.
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GEZ-Gebühren: Religion kein Grund für Nicht-Zahlung
Den Rundfunkbeitrag müssen in Deutschland fast alle volljährigen Staatsbürger entrichten. Befreit von der Zahlung sind unter anderem Empfänger des Bürgergelds. Aktuell beträgt die reguläre Höhe des Beitrags 18,36 Euro pro Monat.
Vor einigen Jahren hatte sich in einem ähnlichen Fall bereits ein Pfarrer aus Rheinland-Pfalz gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags gewehrt. Das Programm von ARD und ZDF seien nicht mit seinen religiösen Grundsätzen vereinbar, argumentierte er damals. Auch der Pfarrer scheiterte mit seiner Klage vor Gericht.
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