Gebühren für ARD, ZDF und DeutschlandradioBeitragsservice verschickt bald Post: Wer nicht reagiert, zahlt vielleicht bald doppelt

Sind Sie umgezogen? Oder als Student zum ersten Mal in der eigenen Wohnung? Dann haben Sie wahrscheinlich bald Post vom Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender. Dort will man wieder herausfinden, wer noch keinen Gebühren für ARD, ZDF und Deutschlandradio bezahlt. Wer gar nicht reagiert, zahlt eventuell demnächst, obwohl er gar nicht müsste.
Wer kann sich von den Gebühren befreien lassen?
Abgleich mit Daten der Einwohnermeldeämter
Bereits zum dritten Mal in zehn Jahren nimmt der Beitragsservice einen großen Abgleich der Meldedaten aller Erwachsenen in Deutschland vor. Ziel sei es "zu klären, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird", teilte die Einrichtung in Köln am Mittwoch mit. Ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter werden dafür mit den Bestandsdaten abgeglichen. Der Meldedatenabgleich ist gesetzlich geregelt und findet - nach 2013 und 2018 - zum inzwischen dritten Mal statt.
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Anfang November erhält der Beitragsservice erneut ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern. Alle, die keiner zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, schreibt der Beitragsservice dann ab dem 10. Januar 2023 sukzessive an und bittet um Rückmeldung.
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Wer nicht reagiert, wird automatisch angemeldet
Der Beitragsservice riet: „Auf die Klärungsschreiben sollten Angeschriebene zeitnah reagieren und dem Beitragsservice die benötigten Informationen zur eigenen Wohnung mitteilen. Die Rückmeldung geht am schnellsten online.“ Alternativ könne auch das beigefügte Antwortformular ausgefüllt und zurückgesendet werden.
Melden die Angeschriebenen zurück, dass für die Wohnung bereits ein Beitrag gezahlt wird, und teilen die entsprechende Beitragsnummer mit, werden ihre Daten unverzüglich gelöscht. Bei der Rückmeldung, dass noch kein Beitrag gezahlt wird, wird eine Anmeldung vorgenommen. „Reagieren angeschriebene Personen nicht auf die Schreiben, meldet der Beitragsservice sie automatisch an, da davon ausgegangen werden muss, dass für ihre Wohnung der Rundfunkbeitrag zu zahlen ist.“
So skrupellos werden Mieter abgezockt:
Keine Rundfunkgebühren für BAföG-Empfänger
Für viele Studierende ist im kommenden Winter angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten Sparen angesagt. Wer BAföG erhält, kann sich von einer zusätzlichen Gebühr befreien lassen. Dafür müssen Studierende beim Beitragsservice einen Antrag stellen, wie dieser mitteilt. Eine Befreiung von den monatlichen Gebühren von 18,36 Euro ist den Angaben zufolge zum Beispiel auch für Auszubildende möglich, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
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Das entsprechende Antragsformular findet sich auf Rundfunkbeitrag.de. Es kann online ausgefüllt werden und muss dann zusammen mit den erforderlichen amtlichen Nachweisen über den Leistungsbezug unterschrieben per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln gesendet werden. (dpa/ija)