Die Geschichte hinter dem FallFamilie will Rechtsschutzversicherung abschließen - aber keine will sie aufnehmen!
Erst zahlen sie, dann schmeißen sie einen raus!
Die Rede ist von Versicherungen. Dirk und Nicole Junga wenden sich per Mail an unsere Redaktion. Denn ihnen wurden gleich zwei Versicherungen gekündigt, nachdem sie sie zum ersten Mal in Anspruch genommen haben. Und nun möchte sie kein Versicherungsunternehmen mehr aufnehmen. Ob sie doch noch einen Anbieter finden, erfahrt ihr im Video!
Kündigung nach Rechtsstreit
Die Kündigungswelle startete mit einem Rechtsstreit. Dirk Junga war wegen psychischer Beschwerden lange Zeit nicht arbeitsfähig. Als er seinen Dienst wieder aufnehmen wollte, wollte sein Arbeitgeber ihn in den frühzeitigen Ruhestand versetzen. Die Jungas ziehen vor Gericht. Zwar gewinnen sie, trotzdem sind über 10.000 Euro an Kosten fällig. Ihre Rechtschutzversicherung übernimmt – schmeißt die Jungas dann aber raus!
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„Es wurde im Prinzip einfach nur geschrieben, dass wir finanziell oder wirtschaftlich nicht mehr zu tragen sind und das sie unseren Vertrag so nicht weiterführen können und der zum 14.11. diesen Jahres gekündigt ist“, berichtet Nicole. Nun möchte die beiden niemand mehr aufnehmen, denn vergangene Schadensfälle müssen angegeben werden. Sobald neue Anbieter von dem langen Rechtsstreit hören, springen sie ab.
Pferdeversicherung: Nach der OP kommt die Kündigung
Doch damit nicht genug. Auch die Versicherung ihres Pferdes bekommt plötzlich kalte Füße. Nachdem das Tier operiert werden musste, flattert auch hier die Kündigung ins Haus. „Ich habe 22 Euro im Monat bezahlt über knapp zehn Jahre“, sagt Nicole.
Doch ist der Rauswurf überhaupt zulässig? Versicherungsexperte Wolfgang Beyer weiß, wann eine Kündigung abgeschickt werden darf: „Nach einem Einreichen eines Schadens hat die Versicherung das Recht, den Vertrag zu kündigen“, erklärt er. Doch das ist nicht immer der Fall.
Im Video: Lohnen sich Lebensversicherungen wieder?
Könnte hier eine Kündigung drohen?
Gekündigt werden dürfen laut dem Versicherungsexperten:
Rechtschutzversicherung
private Haftpflichtversicherung
Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung
Elementarversicherung
NICHT kündbar sind:
Lebensversicherung
Krankenversicherung
private Rentenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Außerdem sollte man sich immer genau belesen, was genau die Versicherung in einem Schadensfall übernimmt – denn hier steckt der Teufel oft im Detail: „Es gibt mittlerweile auch Versicherungsgesellschaften, die sagen, ein Sturm ist erst ein Sturm, wenn Windstärke acht nachgewiesen wurde“, sagt Beyer. Schäden zum Beispiel durch umgestürzte Bäume können so bei den Versicherten hängen bleiben. Hier lohnt sich also ein Blick in das Kleingedruckte. (lpü)